Wenn “geprüft” nicht geprüft bedeutet
Hinweis
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Der folgende Blog-Beitrag wurde erstellt und zur Verfügung gestellt von Antje Gampe, www.tierheilpraxis-gampe.de
Ein Praxisfall zur kritischen Bewertung von TCM-Ergänzungsfuttermitteln
(geschwärzte Fassung für Veröffentlichung)
Einleitung
“Keine Nebenwirkungen bekannt” steht auf der Verpackung vieler pflanzlicher Ergänzungsfuttermittel für Tiere – auch bei komplexen Vielstoffgemischen aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), die über Monate an Hunde, Katzen, Meerschweinchen und andere Kleintiere jeden Alters, einschließlich trächtiger und säugender Tiere, verabreicht werden sollen.
Mein Ausbilder hat es uns während der gesamten Ausbildung gebetsmühlenartig eingeschärft: genau hinschauen, überprüfen, reflektieren, hinterfragen – auch die eigene Behandlung, auch das, was “sanft” und “natürlich” erscheint. Dieser Artikel dokumentiert den Fall, an dem sich gezeigt hat, wie wichtig dieser Satz tatsächlich ist. Er beschreibt nicht nur, was am Ende herauskam, sondern auch den Weg dorthin – vom ersten Stutzigwerden bis zur schriftlichen Bestätigung des Herstellers, dass sein Prüfprogramm die entscheidende Frage nie gestellt hat.
Der Fall
Vorgeschichte
Die Patientin, ein Meerschweinchen, geboren am 15.10.2025, hatte von Beginn an einen belasteten Start ins Leben. Im Dezember 2025 erkrankte sie an Kokzidiose, begleitet von Schnupfen. Der Schnupfen heilte nicht folgenlos aus, sondern wurde chronisch und gipfelte im März 2026 in einer Lungenentzündung. Eine Röntgenaufnahme zeigte zusätzlich eine Organverlagerung des Herzens. Es stand kritisch um sie – sie hat beide Episoden (Kokzidiose und Lungenentzündung) überlebt, blieb aber ein chronisch krankes Tier mit entsprechend vorbelastetem Organismus. Zur Stabilisierung erhielt sie seither zweimal täglich eine Inhalation mit einem Gemisch aus Kochsalzlösung und Dexafast sowie einmal täglich den Entzündungshemmer Meloxicam.
Der akute Anlass
Im Juli 2026 zeigte die Patientin trotz laufender Meloxicam-Gabe Schmerzen beim Urinieren. Die Urinprobe war rostrot verfärbt, der Urinstick bestätigte Blut im Urin. Die Tierärztin verordnete Orniflox für zunächst acht Tage, Meloxicam und Inhalation liefen unverändert weiter.
Weil die Patientin bereits eine derart belastete Vorgeschichte hatte und ein chronisch kranker Organismus mit einer entsprechend höheren Empfindlichkeit vorlag, entschied ich mich, zusätzlich ein vermeintlich mild wirkendes Naturheilmittel einzusetzen – mit dem Ziel, die Dauer der Antibiotikumgabe so kurz wie möglich zu halten.
Der Punkt, an dem etwas nicht mehr zusammenpasste
Die Blutwerte im Urin gingen zunächst zurück, jedoch nie vollständig. Die Orniflox-Gabe wurde daraufhin auf insgesamt 14 Tage verlängert. Doch auch danach blieben die Werte bei konstant rund 300 Erythrozyten pro Mikroliter stehen – keine weitere Besserung, trotz mittlerweile über einer Woche Antibiotikumgabe.
Das war der Moment, an dem ich stutzig wurde. Ein wirksames Antibiotikum über acht, dann vierzehn Tage, ohne dass sich die Werte normalisieren – das passte einfach nicht zusammen. Ich habe lange gegrübelt, alle Variablen der Behandlung noch einmal durchdacht, und bin dabei auf das zusätzlich gegebene Naturheilmittel gestoßen – ein TCM-Kombipräparat, das im Folgenden aus rechtlichen Gründen nicht namentlich genannt wird (Angaben dazu auf Anfrage bei der Autorin).
Genau an diesem Punkt begann die Recherche, die diesem Artikel zugrunde liegt.
Chronologie der Aufklärung
Der Weg vom ersten Verdacht bis zu den hier dargestellten Erkenntnissen verlief in mehreren Schritten, die ich bewusst nachzeichne, weil sie zeigen, dass es keine einzelne “Enthüllung” war, sondern ein schrittweises, hartnäckiges Nachfragen:
1. Zusammensetzung prüfen. Anhand des Etiketts wurde jede einzelne Zutat des Präparats auf ein mögliches Potenzial für Hämaturie sowie auf Wechselwirkungen mit Orniflox und Meloxicam durchleuchtet. Dabei fiel die Kräuterkomponente Akebia trifoliata auf – in der TCM auch als “Mu Tong” bezeichnet, ein Name mit einer bekannten, seit den 1990er-Jahren dokumentierten Verwechslungsgeschichte mit der nierenschädigenden Gattung Aristolochia (siehe Quellenverzeichnis).
2. Erstes Analysenzertifikat anfordern. Der Hersteller übersandte auf Anfrage ein tabellarisches Dokument ohne Laborname, ohne Akkreditierungsnummer, ohne Analysedatum und ohne jede Angabe zu Aristolochiasäure.
3. Gezielt nachhaken. Eine zweite, präzisere Anfrage forderte ausdrücklich das vollständige Originaldokument mit Laborkopfbogen sowie eine klare Aussage zu einem spezifischen Aristolochiasäure-Test.
4. Website-Aussagen prüfen. Der Hersteller hatte auf seiner Website behauptet, alle Zutaten seien im europäischen Feed Materials Register gelistet und ausdrücklich auf Aristolochiasäure geprüft, durchgeführt von einem namentlich genannten, akkreditierten Labor in den Niederlanden. Eine Prüfung des Feed Materials Register selbst ergab: Es handelt sich um eine reine Selbstmelde-Datenbank ohne behördliche Inhaltsprüfung.
5. Wayback-Machine-Snapshot sichern. Nach der zweiten Anfrage wurde der Hinweis auf dieses Labor kommentarlos von der Herstellerwebsite entfernt. Ein Snapshot vom 19.12.2025, gesichert über das Internet-Archiv (“Wayback Machine”), dokumentiert den ursprünglichen Wortlaut.
6. Herstellerantwort auswerten. Der Hersteller bestätigte schriftlich: Der Hinweis auf dieses Labor sei veraltet gewesen; eigene Gegenuntersuchungen in den Niederlanden seien vor längerer Zeit eingestellt worden, da sie stets mit den Angaben des chinesischen Lieferpartners übereinstimmten; für die betroffene Charge existiere kein entsprechender Prüfbericht; zugesandt wurde stattdessen ein Bericht für eine vier Jahre ältere Charge.
7. Den alten Prüfbericht selbst auswerten. Der übersandte Prüfbericht (eine andere, vier Jahre ältere Charge, Probenahme Mai 2018) prüft ausschließlich Schwermetalle, Mykotoxine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und mikrobiologische Parameter. Eine botanische Identitätsprüfung oder ein Aristolochiasäure-Test ist nicht enthalten.
8. Schriftliche Bestätigung des zentralen Punkts. Auf ausdrückliche Nachfrage bestätigte der Hersteller wörtlich, dass die Prüfberichte “ausschließlich auf Verunreinigungen” basieren und “nicht der Überprüfung der in einer Rezeptur enthaltenen Kräuter und Pflanzen” dienen.
Erst die Kombination all dieser Schritte ergab ein vollständiges Bild. Jeder Schritt für sich hätte sich noch relativieren lassen – die Summe lässt das kaum mehr zu.
Die Zusammensetzung: ein bekanntes Risiko
“Mu Tong” ist kein botanischer, sondern ein funktionaler Handelsname – er beschreibt sinngemäß die harntreibende, “durchgängig machende” Wirkung, nicht eine bestimmte Pflanze. Über die Jahrhunderte wurde die botanische Quelle, die unter diesem Namen gehandelt wurde, mehrfach ausgetauscht:
|
Zeitraum |
Botanische Quelle |
Handelsname |
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bis ca. 17. Jahrhundert |
Akebia-Arten (u. a. Akebia trifoliata) |
schlicht “Mu Tong” |
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17. Jh. bis frühes 20. Jh. |
Clematis-Arten aus der Provinz Sichuan |
“Chuan Mu Tong” (“Chuan” = Sichuan) |
|
ab den 1950er-Jahren |
Aristolochia manshuriensis aus der Mandschurei |
“Guan Mu Tong” (“Guan” = Nordostchina/Mandschurei) |
Akebia trifoliata ist damit die historisch ursprüngliche Quelle von Mu Tong. “Chuan” und “Guan” sind Regionalpräfixe, die eigentlich klarstellen sollen, welche der drei botanisch unterschiedlichen Pflanzen jeweils gemeint ist. Im Handel werden diese Präfixe jedoch häufig weggelassen – alle drei Pflanzen zirkulieren teils schlicht unter der Bezeichnung “Mu Tong”. Da Aristolochia manshuriensis seit den 1950er-Jahren die mengenmäßig dominante, günstigere Quelle wurde, besteht dadurch das Risiko, dass unter der Bezeichnung “Mu Tong” oder auch “Akebia” tatsächlich Aristolochia-Material verarbeitet wird, ohne dass dies auf dem Etikett erkennbar wäre. Verschärft wird dies dadurch, dass zeitweise selbst offizielle Ausgaben des chinesischen Arzneibuchs nur noch “Chuan Mu Tong” und “Guan Mu Tong” als eigene Einträge führten, nicht aber die einfache Bezeichnung “Mu Tong” – ein Umstand, der in der Fachliteratur ausdrücklich als Ursache ernsthafter Verwechslungen dokumentiert ist.
Aristolochia-Arten enthalten Aristolochiasäuren, die nachweislich stark nierenschädigend und krebserregend wirken (Aristolochiasäure-Nephropathie, Urothelkarzinome).
Diese Verwechslungsproblematik ist gut dokumentiert und keine theoretische Randnotiz. In den 1990er-Jahren entwickelten in Belgien mehr als hundert Personen ein rapide fortschreitendes Nierenversagen, nachdem in einem Schlankheitsmittel die Pflanze Stephania tetrandra durch die aristolochiasäurehaltige Aristolochia fangchi ersetzt worden war – beide werden im Chinesischen unter demselben Namen (“Fang Ji”) geführt. Bei einem großen Teil der Betroffenen wurden später auch Karzinome der oberen Harnwege festgestellt. Vergleichbare Fälle wurden in Frankreich, Großbritannien, Spanien und weiteren Ländern dokumentiert, teils ausgelöst durch als “Mu Tong” deklarierte Präparate. Die US-amerikanische FDA führt bis heute eine aktualisierte Detentionsliste (Import Alert 54-10) botanischer Materialien mit bekanntem oder vermutetem Aristolochiasäure-Gehalt – darin explizit aufgeführt: Aristolochia manschuriensis, unter anderem unter den Handelsnamen “Guang mu tong” und “Mu tong ma dou ling”. Bereits im Jahr 2000 hatte die FDA zusätzlich mehrere weitere Gattungen als Gattungen mit Verwechslungspotenzial benannt, darunter ausdrücklich auch Akebia.
Das Risiko liegt damit nicht in der botanisch korrekt verstandenen Akebia trifoliata selbst, sondern in der Sourcing- und Lieferkettenqualität – ein Risiko, das sich äußerlich kaum erkennen lässt und nur durch spezifische Laboranalytik (HPLC/LC-MS auf Aristolochiasäure I/II, im Idealfall ergänzt durch botanische/genetische Authentifizierung) ausgeschlossen werden kann. Symptomatisch äußert sich eine beginnende Aristolochiasäure-Nephropathie unter anderem durch Nierenfunktionsstörungen – Hämaturie ist als Frühzeichen plausibel.
Was ein “Zertifikat” wirklich aussagt
Der entscheidende Satz aus der Herstellerantwort sei hier noch einmal hervorgehoben, weil er den Kern des gesamten Falls trifft:
Die Prüfberichte basieren ausschließlich auf Verunreinigungen und dienen nicht der Überprüfung der in einer Rezeptur enthaltenen Kräuter und Pflanzen.
Das vorgelegte Prüfprogramm – Schwermetalle, Mykotoxine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Mikrobiologie – ist ein reines Kontaminations-Screening. Es beantwortet die Frage “ist das Produkt frei von externen Schadstoffen?” – nicht die Frage “ist die botanische Zusammensetzung korrekt und sicher?”. Aristolochiasäure stand nie auf der Prüfliste, weder für die aktuelle noch für die überhaupt einzige vorgelegte, deutlich ältere Charge. Ein “geprüftes Produkt” ist damit nicht gleichbedeutend mit einem auf botanische Identität und Reinheit geprüften Produkt.
Die pauschale Unbedenklichkeitsaussage im Realitätscheck
Herstellerseitig wird das Präparat beworben als geeignet für “Hunde, Katzen, Meerschweinchen und übrige kleine Haustiere jeden Alters, einschließlich Welpen, Kätzchen, trächtige und säugende Haustiere”, langfristig anwendbar, ohne bekannte Nebenwirkungen, auch in Kombination mit tierärztlichen Medikamenten. Diese Aussage hält einer fachlichen Prüfung aus mehreren Gründen nicht stand:
· Fehlendes Pharmakovigilanz-System: Für Ergänzungsfuttermittel existiert keine systematische Erfassung von Verdachtsfällen. “Keine Nebenwirkungen bekannt” bedeutet in der Praxis meist: Niemand hat systematisch danach gesucht.
· Speziesspezifische Empfindlichkeit: Katzen verfügen über eine eingeschränkte hepatische Glucuronidierungskapazität und reagieren auf zahlreiche pflanzliche Inhaltsstoffe empfindlicher als andere Spezies. Eine pauschale Unbedenklichkeit “für alle Kleintiere gleichermaßen” berücksichtigt das nicht.
· Trächtigkeit: Corydalis yanhusuo gilt in der TCM-eigenen Tradition als blutbewegendes Mittel – eine Kategorie von Kräutern, die klassisch in der Schwangerschaft als kontraindiziert gilt. Die pauschale Unbedenklichkeitsaussage für trächtige Tiere steht damit potenziell im Widerspruch zur eigenen Herkunftstradition der Rezeptur.
· Komedikation: Zur gleichzeitigen Gabe mit tierärztlichen Medikamenten liegen keine belastbaren Interaktionsdaten vor. Sowohl NSAID (Meloxicam) als auch Fluorchinolon-Antibiotika (Orniflox) können die Nieren belasten – eine Kombination mit mehreren diuretisch wirkenden TCM-Kräutern bei einem bereits nierenvorbelasteten Tier verdient erhöhte Aufmerksamkeit, wie der hier beschriebene Fall zeigt.
Was das für unsere Praxis bedeutet
Dieser Fall zeigt exemplarisch ein strukturelles Problem: Ergänzungsfuttermittel unterliegen keiner Zulassungspflicht wie Arzneimittel, es gibt kein verpflichtendes Nebenwirkungs-Meldesystem, und “geprüft” kann im Kleingedruckten etwas ganz anderes bedeuten, als es beim ersten Lesen klingt.
Konkrete Handlungsempfehlungen:
1. Bei TCM-Kombipräparaten gezielt prüfen, ob Akebia, Mu Tong, Fang Ji oder vergleichbar verwechslungsanfällige Bezeichnungen enthalten sind.
2. Beim Hersteller aktiv nach einem chargenspezifischen Analysenzertifikat mit vollständigen Laborangaben (Institut, Akkreditierung, Datum, Probennummer) und explizit nach einem Aristolochiasäure-Nachweis fragen – eine allgemeine Textbestätigung ohne Dokument nicht akzeptieren.
3. Pauschale Unbedenklichkeitsaussagen (“für alle Spezies, alle Altersgruppen, ohne Einschränkung”) grundsätzlich kritisch hinterfragen, insbesondere bei Katzen und trächtigen/säugenden Tieren.
4. Dosierungsempfehlungen grundsätzlich kritisch prüfen: Sind sie durch Dosis-Wirkungs-Daten belegt, oder beruhen sie allein auf der Aussage “individuell unterschiedlich”? Eine Erhöhung ohne belastbare Grundlage sollte nicht unreflektiert übernommen werden.
5. Bei ungeklärten oder stagnierenden Verläufen unter laufender schulmedizinischer Behandlung aktiv auch die eigenen eingesetzten Präparate in die Differentialdiagnose einbeziehen.
6. KI-gestützte Recherchewerkzeuge können helfen, Zusammenhänge und Hintergrundwissen schneller zugänglich zu machen – sie ersetzen jedoch nicht die Verifikation an der Originalquelle und die fachliche Letztentscheidung.
Der Ausgang
Nachdem die Zusammensetzung des Präparats gemeinsam aufgearbeitet und die Verwechslungsproblematik rund um Akebia trifoliata/Mu Tong deutlich geworden war, wurde es noch am selben Nachmittag abgesetzt. Etwa 18 Stunden später zeigte eine erneute Urinprobe keinerlei Blutnachweis mehr. Auch eine Kontrolle fünf bis sieben Tage später bestätigte das: Der Urin blieb durchgehend unauffällig.
Ein solch rascher Rückgang nach Absetzen eines vermuteten Auslösers wird in der Pharmakovigilanz als “Dechallenge” bezeichnet und gilt – neben dem zeitlichen Zusammenhang beim ersten Auftreten der Symptomatik – als eines der aussagekräftigsten Indizien für einen kausalen Zusammenhang, auch wenn es keinen Beweis im strengen wissenschaftlichen Sinn liefert. Bemerkenswert ist der Kontrast: Unter vollständiger, mittlerweile zweiwöchiger Antibiotikagabe waren die Erythrozytenwerte konstant erhöht geblieben – normalisiert haben sie sich erst nach dem Absetzen des Präparats.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels ist die Patientin wohlauf, die Urinkontrollen bleiben unauffällig.
Fazit
“Zertifiziert”, “geprüft” und “gemäß internationalen Standards hergestellt” sind keine geschützten, inhaltlich definierten Begriffe – sie können ein umfassendes Sicherheitsprofil bedeuten oder auch nur ein Schwermetall-Screening ohne jede Aussage zur botanischen Identität und Reinheit der Kräuterkomponenten. Der Unterschied ist ohne kritische Nachfrage nicht erkennbar. Ausgangspunkt für diese Recherche war am Ende kein abstrakter Verdacht, sondern eine ganz konkrete Beobachtung am Patienten: Werte, die sich unter einer eigentlich wirksamen Therapie einfach nicht normalisierten. Genau dieses Hinschauen, dieses Nicht-Zufriedengeben mit “wird schon irgendwann besser”, ist es, was am Ende den entscheidenden Unterschied gemacht hat.
Als Tierheilpraktiker:innen tragen wir die Verantwortung, diesen Unterschied zu erkennen – nicht aus grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Naturheilverfahren, sondern gerade, um ihre Glaubwürdigkeit zu schützen. Ein Präparat, das im Zweifel schadet, schadet auch dem Ansehen der gesamten Methode.
Quellenverzeichnis (Auswahl)
· Vanherweghem, J.-L. et al.: Rapidly progressive interstitial renal fibrosis in young women: association with slimming regimen including Chinese herbs. The Lancet, 1993. Zusammenfassend dargestellt in: Nortier, J. et al., Aristolochic acid nephropathy: a worldwide problem, Kidney International: https://www.kidney-international.org/article/S0085-2538(15)53279-1/fulltext
· Nortier, J. et al.: Urothelial Carcinoma Associated with the Use of a Chinese Herb (Aristolochia fangchi). New England Journal of Medicine, 2000: https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJM200006083422301
· Übersichtsarbeit: Overview of aristolochic acid nephropathy: an update. Kidney Research and Clinical Practice: https://krcp-ksn.org/journal/view.php?viewtype=pubreader&number=6230
· IARC / WHO: Aristolochia species and aristolochic acids, NCBI Bookshelf (inkl. Fallberichte aus Frankreich, UK, Spanien): https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK326609/
· U.S. Food and Drug Administration: Import Alert 54-10, Detention Without Physical Examination of Bulk or Finished Dietary Supplements and Other Products that may Contain Aristolochic Acid (Liste verwechslungsgefährdeter Gattungen, u. a. Akebia): https://www.accessdata.fda.gov/cms_ia/importalert_141.html
· U.S. Food and Drug Administration: Import Alert 54-10, Detention Without Physical Examination of Bulk/Finished Dietary Supplements Products Containing Aristolochic Acid (aktuell gültige Fassung, zuletzt aktualisiert 2020): https://www.accessdata.fda.gov/cms_ia/importalert_141.html — listet u. a. Aristolochia manschuriensis unter den Handelsnamen “Guang mu tong” und “Mu tong ma dou ling” als bekannten Aristolochiasäure-Träger unter dem Mu-Tong-Namen.
· SupplySide Supplement Journal (vormals Natural Products Insider): Aristolochic Acid Poses Botanical Contamination Concern, 5. Juni 2000 – zeitgenössischer Bericht über die ursprüngliche FDA-Warnung, die Akebia explizit als eine der damals identifizierten Risikogattungen nennt: https://www.supplysidesj.com/supplement-regulations/aristolochic-acid-poses-botanical-contamination-concern (Hinweis: der im Artikeltext selbst zitierte, sehr alte FDA-Link ist tot; der Artikeltext ist aber weiterhin abrufbar)
· EU Feed Materials Register (Selbstmelde-Datenbank, keine behördliche Inhaltsprüfung): https://www.feedmaterialsregister.eu/
· Wayback-Machine-Snapshot der Herstellerwebsite, Stand 19.12.2025 (Link auf Anfrage bei der Autorin, siehe redaktionelle Anmerkung)
· Analysenzertifikat des Herstellers kann auf Anfrage bei der Autorin zur Verfügung gestellt werden
Redaktionelle Anmerkung: Aus rechtlichen Gründen wurden Herstellername, Produktname sowie identifizierende Detailangaben (Laborname, Chargen-/Berichtsnummern, Webadressen) in diesem Beitrag geschwärzt. Kolleginnen und Kollegen, die an den vollständigen Angaben interessiert sind, können sich direkt an die Autorin wenden.
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