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WillkommenLiebe Verbandsmitglieder, liebe Tierheilpraktiker, Wir möchten Sie auf den Seiten des Ältesten Verbandes der Tierheilpraktiker Deutschlands herzlich willkommen heißen. |
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Auf unseren Seiten finden Sie wichtige Informationen rund um unseren Verband und unsere Verbandsarbeit. Tierbesitzer finden einen gut ausgebildeten und geprüften Tierheilpraktiker in unserer Mitgliederliste. Interessierte Tierheilpraktiker finden alle wichtigen Informationen zur Aufnahme in unseren Verband. Mitglieder können sich auf unseren Seiten über alle wichtigen Termine und Neuigkeiten informieren.
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Pressemitteilung der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V., des Ältesten Verbandes der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., des internationalen Tierheilpraktikerverbandes und des Verbandes Artgerechte Tiergesundheit (ATG) e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2022.
DIE GESCHICHTE UNSERES VERBANDES:
EIN STÄNDIGER KAMPF UM DIE DASEINSBERECHTIGUNG DES BERUFS
Beschäftigt man sich mit den noch vorhandenen Dokumenten und Schriftstücken unserer Vereinsgeschichte, wird einem schnell klar, dass es der Tierheilpraktiker – oder Tierheilkundige, wie er früher genannt wurde – nie wirklich leicht hatte.
Unter dem Namen „Verband deutscher Tierheilkundiger“ wurde der Verband 1931 in Heek (Westfalen) gegründet und eingetragen. Die zahlreichen Tierheilkundigen sollten sich in einem Verband organisieren, um gemeinsam den Problemen der Zeit standhalten zu können. Unter dem Druck der Reichstierärztekammer wurde der Vorstand 1936 allerdings gezwungen, seinen Namen in „Reichsverband der Tierheilkundigen Deutschlands“ zu ändern.
Wie aus einem Rundschreiben vom 9. Juni 1936 hervorgeht, hatten die damaligen Gründungsmitglieder unseres Verbands in Westfalen - Bernhard Wigger, Max Kröhmann, Bernhard Kanger, Siegfried Buntenkötter und Franz Penno - fast zeitgleich dieselbe Idee wie Kollegen in Allershausen (Bayern) und Sontheim (Schwaben).
Als nämlich die Nationalsozialistische Regierung des Deutschen Reichs 1936 beabsichtigte, Tierheilkundige unter das in Beratung befindliche „Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (das heutige Heilpraktiker-Gesetz) zu bringen, welches das Verbot der Ausübung der Heilkunde und der Ausbildung von Heilpraktikern im Jahre 1939 zur Absicht hatte, wurden die verschiedenen THP-Verbände aufeinander aufmerksam und begannen, sich gemeinsam zu organisieren.
Welche anfänglichen Schwierigkeiten sich ergaben und in welchem Ton die Kollegen damals miteinander kommuniziert haben, möchte ich euch an dieser Stelle nicht vorenthalten.