Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verband interessieren! Wir bieten verschiedene Mitgliedschaften an.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an uns.
Unsere Mitgliedschaften im Vergleich
Sie möchten Teil unseres Berufsverbands werden? Dann haben Sie je nach Qualifikation und beruflichem Status verschiedene Möglichkeiten.
Wichtig zu wissen: Eine schulinterne Abschlussprüfung allein berechtigt nicht zur ordentlichen Mitgliedschaft.
Nur wer die Verbandsprüfung erfolgreich ablegt, kann ordentliches Mitglied werden und alle Vorteile – wie z. B. das Führen des Verbandslogos – nutzen.
Tierheilpraktiker mit Schulprüfung oder andere fachlich nahestehende Berufsgruppen können jedoch jederzeit Fördermitglied werden und bleiben so beruflich bestens informiert und vernetzt.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer Mitgliedschaften.
Ordentliches/geprüftes Mitglied
150,00 €/Jahr
Ein geprüftes Mitglied ist ein Tierheilpraktiker, der erfolgreich die Prüfung vor einem anerkannten Berufsverband abgelegt hat.
Eine Schulprüfung reicht nicht für eine ordentliche Verbandsmitgliedschaft aus.
Verbandsgeprüfte Mitglieder können das Berufslogo des Verbandes führen und profitieren von der vollen Unterstützung und den Ressourcen des Verbands.
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Ablegen einer Verbandsprüfung notwendig
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oder Bestehen einer von uns anerkannten Prüfung vor einem anderen Berufsverband (Nachweis erforderlich)
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Nutzung unseres Verbandszeichens
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Umfassende Beratung in allen beruflichen Belangen
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Monatliche Online-Sprechstunde
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Praxis- und Informationsflyer
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Verbandszeitschrift
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Arzneimittelnachweisbuch
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Anwendungsbelegblöcke
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Quittungsblöcke
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Terminblöckchen
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Stempel und Aufkleber mit Verbandslogo
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Kostenloses Werbematerial für Messen
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Kostenloser Verleih von Werbebannern für Messen (bitte unter info@thp-verband.de melden)
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Zuschüsse zu Kleidung und Werbematerialien
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Regelmäßige Rundmails
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Kostenlose, bzw. vergünstigte Teilnahme an → Qualitätszirkeln
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Facebook-Gruppe
Außerordentliches Mitglied im Schüler-Status
75,00 €/Jahr
Ein Mitglied im Schülerstatus ist ein angehender Tierheilpraktiker, der sich während seiner Ausbildung auf die Verbandsprüfung vorbereitet. Der Schülerstatus besteht so lange, bis die Verbandsprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Legt das Mitglied keine Verbandsprüfung ab, wechselt es nach dem Ende der Ausbildung automatisch in den Status eines Fördermitglieds.
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Schulbescheinigung der THP-Schule notwendig
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Umfassende Beratung in allen beruflichen Belangen
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Monatliche Online-Sprechstunde
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Verbandszeitschrift
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Regelmäßige Rundmails
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Kostenlose, bzw. vergünstigte Teilnahme an → Qualitätszirkeln
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Facebook-Gruppe
Außerordentliches Mitglied/Fördermitglied
75,00 €/Jahr
Eine Fördermitgliedschaft richtet sich an Tierheilpraktiker und andere Berufsgruppen bzw. Firmen, die einem Berufsverband angehören wollen, um berufspolitisch informiert und begleitet zu sein.
Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit durch das Ablegen einer Verbandsprüfung in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden.
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Keine Bescheinigung notwendig
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Schulzeugnis der THP-Ausbildung, wenn vorhanden
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Umfassende Beratung in allen beruflichen Belangen
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Monatliche Online-Sprechstunde
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Verbandszeitschrift
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Regelmäßige Rundmails
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Kostenlose, bzw. vergünstigte Teilnahme an → Qualitätszirkeln
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Facebook-Gruppe
Hinweis
Mit dem erfolgreichen Bestehen unserer Prüfung wird ein Mitglied automatisch zu einem ordentlichen/geprüften Mitglied.
Beitragsordnung
- Die Mitglieder des Ältesten Verbandes der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e.V. zahlen zur Deckung der Auslagen und zur Erreichung des Vereinszwecks einen Jahresbeitrag.
- Alle Mitglieder zahlen ihren Jahresbeitrag zum Beginn des Kalenderjahres, spätestens jedoch zum 31. März. Die Beiträge sind Schickschulden im Sinne des BGB und müssen ohne Aufforderung oder Mahnung entrichtet werden.
Alle Mitglieder zahlen den gleichen Mitgliedsbeitrag.
Ausnahme: Beitragsermäßigungen gemäß Punkt 5.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt ein Fünftel des Jahresbeitrags zuzüglich 1/12 für jeden verbleibenden Monat bis zum Jahresende. Ab dem Folgejahr gilt der reguläre Jahresbeitrag. - Die Beiträge sind möglichst durch Bankeinzug oder durch Dauerauftrag zu entrichten.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden beschlossen.
- Beitragsermäßigung
- Mitglieder, die sich noch in der Ausbildung befinden, können auf Antrag eine Beitragsermäßigung erhalten.
Diese Ermäßigung gilt nur für Schüler, die an einer vom Verband anerkannten Tierheilpraktiker-Schule unterrichtet werden (schriftliche Bestätigung der Schule erforderlich). - Mitglieder, die aus Altersgründen ihre Praxistätigkeit aufgegeben haben, und keine Einkünfte aus der Tätigkeit als Tierheilpraktiker mehr haben, zahlen auf Antrag 10% des Jahresbeitrags.
- Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder.
- Mitglieder, die sich noch in der Ausbildung befinden, können auf Antrag eine Beitragsermäßigung erhalten.
- Eine Nichtbezahlung des Beitrags kann den Ausschluss aus dem Verband zur Folge haben (§6 der Satzung).
Der gültige Jahresbeitrag beträgt:
- für alle Mitglieder: 150,00 €
- für Schüler (Bescheinigung der Schule erforderlich): 75,00 €
- für Kollegen, die ihre Praxistätigkeit altersbedingt aufgegeben haben: 15,00 €
Der Aufnahmebeitrag beträgt 1/5 des Mitgliedsbeitrags: 30,00 €, plus zusätzlich jeweils 1/12 des Grundbeitrags für jeden auf den Eintritt folgenden Monat.
Diese Beitragsordnung ist beschlossen am 28. September 2012. Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.