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Die Geschichte unseres Verbandes

Ein ständiger Kampf um die Daseinsberechtigung unseres Berufs.

Diese Chronik wurde von Tina Gruber geschrieben.

Beschäftigt man sich mit den noch vorhandenen Dokumenten und Schriftstücken unserer Vereinsgeschichte, wird einem schnell klar, dass es der Tierheilpraktiker – oder Tierheilkundige, wie er früher genannt wurde – nie wirklich leicht hatte.

1931

Unter dem Namen „Verband deutscher Tierheilkundiger“ wurde der Verband 1931 in Heek (Westfalen) gegründet und eingetragen. Die zahlreichen Tierheilkundigen sollten sich in einem Verband organisieren, um gemeinsam den Problemen der Zeit standhalten zu können.

1936

Unter dem Druck der Reichstierärztekammer wurde der Vorstand 1936 allerdings gezwungen, seinen Namen in „Reichsverband der Tierheilkundigen Deutschlands“ zu ändern.

Wie aus einem Rundschreiben vom 9. Juni 1936 hervorgeht, hatten die damaligen Gründungsmitglieder unseres Verbands in Westfalen - Bernhard Wigger, Max Kröhmann, Bernhard Kanger, Siegfried Buntenkötter und Franz Penno - fast zeitgleich dieselbe Idee wie Kollegen in Allershausen (Bayern) und Sontheim (Schwaben).

Als nämlich die Nationalsozialistische Regierung des Deutschen Reichs 1936 beabsichtigte, Tierheilkundige unter das in Beratung befindliche „Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (das heutige Heilpraktiker-Gesetz) zu bringen, welches das Verbot der Ausübung der Heilkunde und der Ausbildung von Heilpraktikern im Jahre 1939 zur Absicht hatte, wurden die verschiedenen THP-Verbände aufeinander aufmerksam und begannen, sich gemeinsam zu organisieren.

Welche anfänglichen Schwierigkeiten sich ergaben und in welchem Ton die Kollegen damals miteinander kommuniziert haben, möchte ich euch an dieser Stelle nicht vorenthalten.

Vor dem zweiten Weltkrieg

Um ein deutlicheres Bild von der Situation vor dem Zweiten Weltkrieg zu zeichnen:

  • Der Berufsstand der Tierheilkundigen zählte ca. 10.000 Mitglieder.
  • Schätzungen gehen davon aus, dass in jedem Bundesland ungefähr 1.100 Tierheilkundige tätig waren.
  • Es gab mehrere Verbände, die versuchten Mitglieder zu werben und sich dabei in die Quere kamen.
  • Viele Kollegen waren schlecht oder gar nicht ausgebildet.
  • Es gab drastische „Berührungsprobleme“ mit der Tierärzteschaft, die zur Folge hatten, dass der Beruf des Tierheilkundigen völlig verboten werden sollte.

Der Zusammenschluss der Verbände aus Süd und Nord unter dem Namen „Reichsverband der Tierheilkundigen Deutschlands“ wurde im September 1936 also tätig und verfasste eine streng vertrauliche, 40-seitige Denkschrift, die den Berufsstand des Tierheilkundigen nicht nur verteidigen, sondern seine Notwendigkeit belegen sollte.

1827

Anhand einer chronologisch aufgeführten geschichtlichen Entwicklung des Tierheilkundigenstandes, der auf eine jahrhundertealte Tradition zurückblicken kann, und dem letzten Endes auch die Veterinärmedizin entstammt, wie wir sie heute kennen, führt die Denkschrift auf, „mit welchen Mitteln von Seiten der zünftigen Tier- ärzteschaft gearbeitet wurde, um die Konkurrenz auszuschalten“. Bereits aus dem Jahre 1827 liegen Beweise vor, dass von Seiten der medizinischen Fraktion verlangt wurde, „durch polizeiliche Verordnung die Aus- übung der Tierheilkunde als Gewerbe zu untersagen“, was jedoch der damalige Minister ablehnte.

1911

Ein weiterer nennenswerter Vorstoß gegen den Stand der Tierheilkundigen erfolgte 1911 im Deutschen Reichstag. Auch dieser wurde abgewehrt durch Abgeordnete, die sich für den Berufsstand einsetzten: „Man dürfe es dem Genie nicht unmöglich machen, sich durchzuringen, zumal da erwiesen sei, daß auch in den Kreisen der Laienpraktiker Hervorragendes geleistet werde!“ Oder: „Sie werden es den Landwirten nicht austreiben, daß sie die Erfahrungen, die sie in einem ganzen Leben gesammelt haben, die vom Vater auf den Sohn übertragen worden sind, wo einer dem anderen überliefert, was er in dem Umgang, in der Behandlung und im Zusammenleben mit dem Tiere erfahren hat, höher schätzen, als die manchmal nur theoretische Wissenschaft.“ Oder: „Was die Tierbehandlung durch nicht approbierte Personen betreffe, so sei in den Städten und auf dem Lande eine Menge heilkundiger geschickter Laien vorhanden, die doch so viel Gutes stifteten.“

1930er

Vor allem die Verbote von Betäubung, Geburtshilfe, Kastration von Bullen und Hengsten oder die Hufkrebsbehandlung bei Pferden, die seit jeher zur Aufgabe der Tierheilkundigen in jedem Ort gehörten, machten dem Berufsstand wie auch den Tierbesitzern in den 1930ern zu schaffen. Die Prägung des Wortes „Pfuscher“ war ein weiterer Schritt, die Ehre des Berufsstandes zu kränken und dessen Wissen und Können gezielt herabzusetzen. „Es ist verwerflich, die bessere Leistung zu unterdrücken, mit dem Endzweck, dadurch zu verhindern, dass die eigenen pekuniären Interessen geschmälert werden. Im Kampfe gegen das Pfuschertum, also gegen die Nichtskönner, trennt uns Tierheilkundige von den Tierärzten nichts, alle Ziele, die den Nichtskönnern den Kampf ansagen, haben auch unsere volle Unterstützung. Voraussetzung ist aber, daß man ehrlich und gerecht vorgeht und einen scharfen Trennungsstrich zieht zwischen berufsmäßigen Tierheilkundigen und Pfuschern.“

Während auf der einen Seite behauptet wurde, dass es den Tierheilkundigen als Beruf überhaupt nicht gäbe und es nur ein Zubrot zu anderen Hauptberufen sei, wurde dennoch, mit aller Kraft, gegen den Berufsstand vorgegangen.

Der Einwand, Tierheilkundige seien nicht wissenschaftlich ausgebildet und hätten deshalb keine Existenzberechtigung, wird in der Denkschrift ebenso gekonnt entkräftet. Auch die zahlreichen „uralten Naturheilmethoden, die die Wissenschaft zum Teil gar nicht kennt, […] hat der Berufsstand bis heute erhalten, weiter ausgebaut und zum Segen für die Allgemeinheit angewandt. […] Der deutsche Viehbesitzer des 20. Jahrhunderts hat so viel Urteilskraft und normalen Menschenverstand um die Pfuscherei zu merken und zieht seine Konsequenzen daraus. Dort wo ein Tierarzt mit einem Tierheilkundigen zusammen um einen Praxisbereich in einen Wettstreit traten, siegte stets das bessere Können und die größeren und zahlreicheren Erfolge. In so manchem Ort übt noch heute der Tierheilkundige sein Amt aus, der Tierarzt aber ist verschwunden.“ Tierbesitzer hätten wohl oftmals gerne einen erfahrenen Tierheilkundigen zu Rate gezogen, wenn nicht der Tierarzt für die Fleischbeschau zuständig gewesen wäre und der Bauer bei einer eventuell notwendigen Notschlachtung die Rache des Tierarztes zu fürchten hatte. 

Des Weiteren gehen die Verfasser der Denkschrift auf eine Umfrage unter den Mitgliedern des Verbandes ein, die anlässlich der „Denkschrift der Bayerischen Landeskammer für Tierärzte über das Tierkurpfuschertum in Bayern“ 1934 erhoben wurde, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Die Mitglieder waren aufgefordert, Fälle zu berichten, in denen sie Tieren helfen konnten, die von Tierärzten falsch behandelt oder als aussichtslos erklärt wurden und welche wirtschaftlichen Schäden in ihren Bezirken durch falsche Diagnosen oder Falschbehandlungen den Viehbesitzern zugefügt wurden. Von den vielen hunderten Berichten, die Kollegen und Bauern handschriftlich und per Briefpost an die Geschäftsstelle des Verbandes schickten, wurden in der Denkschrift aber nur 40 Beispiele über Kunstfehler, Fehlverhalten und Tierquälerei durch Tierärzte (vorwiegend in den Bereichen Geburtshilfe und Kastration) aufgeführt. Allein der Schaden, der durch die Schlachtung von an Strahl- und Hufkrebs erkrankter Pferde entstand, die von Tierärzten für unheilbar eingestuft wurden, belief sich laut Schätzungen auf mehrere Hunderttausend Mark.

Ziel der Denkschrift sollte es sein, die maßgebenden Stellen (zur damaligen Zeit die Reichsleitung der Deutschen Arbeitsfront) darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen die „Vernichtung des Berufsstandes des Tierheilkundigen“ nicht nur für die Ausübenden selbst, sondern für das ganze Volk haben würde:

  • tausende Familien würden brotlos gemacht und in den Ruin getrieben
  • die Zahl der Tierärzte könnte die anfallende Arbeit und Betreuung der Tiere gar nicht gewährleisten (allein in Bayern standen 676 praktische Tierärzte 1235 Tierheilkundigen gegenüber)
  • Bauern würden im Tierheilkundigen erst recht einen Märtyrer seines Berufes sehen und diesem noch mehr als bisher sein Vertrauen entgegenbringen; harte Strafen und Empörung darüber würden in weiten Kreisen der Bevölkerung zwangsläufig eintreten, denn „im Falle der Not sucht der Viehbesitzer dort seine Hilfe, wo er erfahrungsgemäß die größtmögliche Aussicht auf Erfolg hat.“

Konstruktive Vorschläge wie ein Treffen von Vertretern der beiden Berufsstände, der Wunsch nach Anerkennung des Berufes, der Einführung von einheitlichen Prüfungen für Tierheilkundige, einem Bestandsschutz für alteingesessene, erfolgreiche Tierheilkundige, eine Begabtenförderung durch den Staat, die jungen Tierheilkundlern das Studium zum Tierarzt ermöglicht, sowie das Ziel eines ehrlichen, dem Volksgut dienenden Miteinanders schlossen die Denkschrift ab.

Leider ist nicht bekannt, was mit dieser Denkschrift geschah und welche Reaktionen dieses umfassende Schreiben auslöste. Der kurz darauffolgende Weltkrieg stellte die Bevölkerung vor ganz andere Probleme und Herausforderungen, sodass das nächste Stückchen überlieferte Geschichte von 1947 ist.

1939 musste die Geschäftsführung des Verbandes bedingt durch Kriegsereignisse nach Augsburg verlegt werden.

1947

Im Januar 1947 wurde dann der rechtliche Sitz des Verbandes nach Augsburg verlegt und sein Name in „Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e. V.“ geändert. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch vom Tierheilpraktiker die Rede. Der Tierheilkundige gehört der Vergangenheit an.

Knapp zwei Jahre nach den Kriegswirren hatten die Vorstände Anton Schmuttermeier und Karl Blum wahrlich keine leichte Aufgabe, den Verband neu zu strukturieren und gegen die nach wie vor bestehenden Absichten, den Berufsstand des Tierheilpraktikers auszurotten, vorzugehen. Die Kollegen der damaligen Zeit hatten mit Anschuldigungen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, das Tierseuchengesetz und gegen das Arzneimittelgesetz zu kämpfen. Dazu kamen behördliche Verfolgung, Willkür und Verunglimpfung. Der Verband versuchte sich mit einem achtseitigen Memorandum bei den Behörden Gehör zu verschaffen. Bei diesem Schriftstück ist erwähnenswert, dass hierfür die Einleitung der 1936 verfassten Denkschrift vollständig übernommen wurde.

Wie in der Denkschrift auch, wird im Memorandum unter anderem der Berufsstand verteidigt, die Hexenjagd von veterinärmedizinischer Seite verurteilt und die Eingliederung in die Gewerkschaft sowie die Rückgabe der aberkannten Tätigkeitsfelder gefordert. Auch für die Kastrierer wird gekämpft: „In der Zeitschrift ‚Der freie Bauer’ nimmt die Bauernschaft insbesondere gegen das Tierschutzgesetz Stellung und sagt, es ist eine Forderung der Zeit, die Kastrierer den Tierärzten in der Kastration durch Freigabe von Betäubungsmitteln, die laut Gesetz bei Eingriffen erforderlich sind, gleichzustellen und Ihre bestimmt durch den täglichen Umgang reichen Erfahrungen für die Landwirtschaft auszunutzen.“

Besonders interessant ist die historische Auflistung über die Geschichte der Tierheilkunde im Allgemeinen, auf die im Memorandum Bezug genommen wird.

Aus dem Rundschreiben Nr. 3 Ende 1947 ist zu entnehmen, dass einerseits aufgrund der Besatzungszonen viele Mitglieder nicht zu Tagungen erscheinen konnten, andererseits die Vorstände sich sehr viel mehr Engagement und Bereitschaft von Seiten des einzelnen Tierheilpraktikers für den gemeinsamen Kampf ums Überleben wünschen würden.

Leider sind darüber hinaus keine weiteren Dokumente von früher mehr erhalten. Deshalb erfolgt die weitere Entwicklung des Verbandes etwas sprunghaft und ist eher datenbasiert.

1953

1953 werden neue Landesverbände gewählt, wobei der Begriff „Landesverband“ nicht der Einteilung in Bundesländer entspricht. Es gibt acht Landesvorstände in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niederbayern, Oberbayern, Schwaben, Oberpfalz, Niedersachsen und Württemberg-Baden. Vorstand des Verbandes wurde Dr. phil. Eberhard Veil. Auch diese Generation von Vorständen sollte mit den bereits bekannten Problematiken konfrontiert werden.

Bis 1985

Bis 1985 waren Anzeigen, Anschuldigungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Verurteilungen Teil des Praxisalltags vieler THPs. Positiv daran war zumindest, dass es nur selten schlimme Konsequenzen gab. Die meisten Fälle endeten mit Freisprü- chen oder Niederlegungen der Verfahren wegen Geringfügigkeit oder nicht ausreichender Beweislage.

In ihrer Mission, den Berufsstand zu stärken und Einfluss auf geltende Gesetze zu üben – besonders im Bezug auf Tierschutz-, Arzneimittel- und Tierseuchenrecht – haben die Vorstände aller Generationen Anträge und Anfragen bei verschiedenen Bundesministerien, dem Bundespräsidialamt, der Bundesregierung, dem Bundestag und sämtlichen Bundestagsfraktionen gestellt.

Man sollte meinen, dass im Zuge des Wirtschaftswunders und der florierenden Zeit, die dann folgte, Ruhe hätte einkehren können. Und für einen kleinen Moment war das vielleicht auch der Fall. Der Tierheilpraktiker hielt sich strikt an die Gesetzeslage. So war es den Gegnern der Zunft nicht mehr möglich, ihn wegen Gesetzesübertretungen zu belangen. Also ließ man sich etwas Neues einfallen und die nächste Welle der Gerichtsbarkeit brach über den Berufsstand herein. Die neue Infamie lautete: „Abmahnung wegen der Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker“.

Viele Berufskollegen wurden in dieser Zeit durch den unglücklichen Umstand, eine Klage wegen unerlaubter Berufsbezeichnung am Hals zu haben, Verbandsmitglied. 

Schriftstücke wie diese machten den Verband bekannter. Es war den Vorsitzenden damals ein Anliegen, dass nicht nur die bisher erlassenen Gesetze und Verordnungen für das Veterinärwesen überprüft werden sollten, sondern auch die Interessen der Bauernschaft und der Tierheilkundigen allgemein Berücksichtigung finden müssten. Dabei ging es ihnen eher um den Bestandsschutz der vorhandenen Tierheilpraktiker als um „einen hemmungslosen Zustrom von Personen, die bisher nicht dem Verbande der Tierheilpraktiker Deutschlands angehörten“. Aber viele Verbesserungsversuche blieben erfolglos.

Ab 1985

Herr Mayer und Herr Terhardt, die seit 1985 im Vorstand waren, haben unzähligen Gerichtsverfahren beigewohnt und die Kollegen mit langwierigem Schriftverkehr unterstützt, ihre Prozesse zu gewinnen. Die meisten Verfahren wurden für die Kollegen entschieden, aber dennoch blieb der Umstand der Nötigung und der Verunglimpfung des Berufsstandes und der einzelnen Tierheilpraktiker.

Alle diese Gerichtsverfahren waren auf Initiative und Anzeigen von Tierärztekammern hin vom Wettbewerbsverein ausgetragen worden. Mit der Begründung, die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker sei irreführend und solle verboten werden, ging es um Abmahnungsbeträge zwischen 50.000 DM und 100.000 DM. Mithilfe des Verbandes konnten die Kollegen ihre Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht bringen.

1999

Mit dem Urteil des BGH vom 22. April 1999 war es dann endlich jedem Kollegen möglich, die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ zu führen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Zahlreiche weitere Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um den Berufsstand des Tierheilpraktikers als Einheit nach außen zu präsentieren: Die Satzung und die Berufsordnung wurden notariell beglaubigt ins Registergericht eingetragen. Auch das Verbandszeichen wurde patentrechtlich geschützt.

Auf Drängen von Herrn Terhardt, Herrn Weinkath und Herrn Mayer hin wurde die Kooperation ins Leben gerufen. Es wurde eine Befreiung der Berufsgenossenschaftsbeiträge erlangt, ein Gebührenverzeichnis erstellt und der Berufskundeordner als Regel- und Gesetzeswerk für unseren Beruf zusammengetragen. Kontakt zu THP-Schulen, Fortbildungen und Prüfungen sowie die Betreuung der Mitglieder sind nur einige der vielen weiteren Aufgaben und Leistungen des Verbands. Die Vorstände, unter denen diese großen Veränderungen stattgefunden haben, sollten hier auf jeden Fall namentlich genannt sein: Bernhard Mayer, Hanns Terhardt, Friedrich Weinkath, Birgit Gnadl und seit 2004 Mechtild Prester und Birgit Weidacher-Bauer.

2006

2006 musste der Verband abermals eine Niederlage einstecken, als ein gerichtliches Urteil die Vorstandschaft zwang, nach 75jährigem Bestehen noch einmal den Namen des Verbandes zu ändern. Somit trägt unser Verband seit März 2006 den Namen „Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e. V.“.

2010

2010 erfolgte dann der Austritt aus der Kooperation. Zu viele Missstände in der Zusammenarbeit und mangelnde Initiative der anderen Verbände führten zu großer Unzufriedenheit auf unserer Seite, die den Austritt zur Folge hatte. Schön ist, dass seit gut drei Jahren im Zuge einer Arbeitsgemeinschaft mit der Kooperation nun eine sehr produktive Partnerschaft besteht, mit der gemeinsam viel bewegt werden kann und weiterhin bewegt wird.

Mit Bayern (seit 2004), NRW (seit 2005), Niedersachsen (seit 2006), Schleswig-Holstein (seit 2007) und Baden-Württemberg/Hessen (seit 2015) verfügt unser Verband mittlerweile über fünf Landesverbände.

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