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Prüfungen

Hinweise

  • Die Facharbeit muss zum Anmeldeschluss in zwei Exemplaren als Druckexemplar und zusätzlich und zeitgleich auf einer CD/einem USB-Stick im PDF-Format zur Archivierung der Facharbeit beim Ältesten Verband der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. eingereicht werden.
  • Die Prüfungsgebühren von 150,00 € sind spätestens zum Anmeldeschluss zu entrichten.
  • Wiederholungen einzelner Prüfungsteile sind kostenfrei, aber jeweils erneut anzumelden.
  • Da der Verband nur Verbandsmitglieder prüft, muss bis zum Anmeldeschluss der Antrag auf Mitgliedschaft eingegangen sein.
  • Ca. zehn Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erhalten alle zur Prüfung angemeldeten Verbandsmitglieder den genauen Zeitplan und den Prüfungsablauf an den Prüfungstagen.
  • Weitere Informationen zum Berufskundebuch und zum Fragenkatalog → finden Sie hier.

Die nächsten Prüfungstermine

  • 7.-8. September 2024

    Bayern (Rosenheim)

    Anmeldeschluss und Abgabetermin für die Facharbeit:
    14. Juni 2024

  • 20.-21. September 2024

    NRW (Münster)

    Anmeldeschluss und Abgabetermin für die Facharbeit:
    28. Juni 2024

  • 6.-7. Dezember 2024

    Schleswig-Holstein (Rendsburg)

    Anmeldeschluss und Abgabetermin für die Facharbeit:
    13. September 2024

Kenntnisüberprüfungsrichtlinien unseres Verbandes

  • 1.

    Allgemeines

    Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien dienen dem Nachweis eines Mindestwissens, das ein Tierheilpraktiker zur Führung einer Tierheilpraxis haben sollte.
    Der zu den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien gehörende Fragenkatalog des Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. unterliegt einer ständigen Kontrolle und regelmäßiger Überarbeitung. Neue Fragen/Antworten werden aufgenommen und bestehende Fragen/Antworten herausgenommen.
    Ein Auszug aus dem jeweils gültigen Fragenkatalog wird veröffentlicht und kann über die Geschäftsstelle bestellt werden.

    Die Kenntnisüberprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen:

    • 1. schriftliche Prüfung
    • 2. mündliche Prüfung
    • 3. praktische Prüfung
    • 4. Facharbeit

    Die Prüfungsteile 1. bis 3. können an einem Tag abgelegt werden. Bestimmungen zu den einzelnen Prüfungsteilen werden nachfolgend differenziert beschrieben.
    Die Prüfungsteile 1. bis 3. müssen vor Ort abgelegt werden; zugesandte beantwortete Fragen mit einer eidesstattlichen Erklärung, das die Fragen allein und ohne Hilfsmittel beantwortet wurden, werden nicht anerkannt.
    Die Prüfungsteile 2. bis 4. werden von mindestens zwei Prüfern abgenommen.
    Zu den Prüfungsteilen 2. und 3. werden schriftliche Protokolle erstellt, der Prüfungsteil 4. wird schriftlich beurteilt.
    Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, gilt die gesamte Kenntnisüberprüfung als nicht bestanden. Der nicht bestandene Prüfungsteil muss wiederholt werden.

    Die Kenntnisüberprüfung wird vom Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. mindestens zweimal jährlich durchgeführt. Nach der bestandenen Kenntnisüberprüfung wird dem Prüfling ein Zertifikat ausgehändigt und er ist berechtigt das Verbandszeichen zu tragen.
    Kenntnisüberprüfungen von Tierheilpraktikerschulen werden nur anerkannt, wenn sie gemäß den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien des Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. durchgeführt und im Beisein autorisierter Vertreter des Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. abgenommen werden.

  • 2.

    Prüfungsteile

    2.1 Schriftliche Prüfung

    Die schriftliche Prüfung umfasst 75 Fragen. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
    Die Fragen werden ohne Ausnahme aus dem geltenden Fragenkatalog des Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. entnommen.
    Die Fragen werden als MultipleChoice-Fragen oder Freifragen vorgelegt.
    Die Fragen kommen aus den Bereichen:

    • Anatomie
    • Physiologie
    • Pathologie
    • Therapieverfahren
    • Hygiene
    • Recht

    Der Umfang der Rechtsfragen wird 30% betragen.

    Die Anzahl der möglichen richtigen Antworten wird je Frage angegeben.
    Werden mehr als die angegebene Zahl der richtigen Antwortenmöglichkeiten angezeichnet, gilt die Frage als falsch beantwortet. Werden die angegebene Zahlen der richtigen Antwortmöglichkeiten oder weniger angezeichnet, werden die richtigen Antworten gewertet.
    Bewertungsschema:

    • 1 Antwortmöglichkeit : 1 richtige Antwort = 6/6 Punkte
    • 2 Antwortmöglichkeiten: je richtige Antwort = 3/6 Punkte
    • 3 Antwortmöglichkeiten: je richtige Antwort = 2/6 Punkte

    Bei den Freifragen wird die zu erreichende Punktzahl angegeben. Die Beantwortung der Freifragen muss die geforderten richtigen Stichworte enthalten, die Form der Antwort (Satzbau) wird nicht in die Bewertung einbezogen.

    Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 2/3 der zu erreichenden Punktzahl erreicht wurden.

    2.2 Mündliche Prüfung

    Die Prüfzeit beträgt i. d. R. 15 Minuten je Prüfling.
    Die Fragestellung ergibt sich aus:

    • Fragen zur vorgelegten Facharbeit
    • Fallbeispielen
    • Differentialdiagnostik/Therapiemethoden
    • Physiologie
    • Recht, Berufsordnung

    2.3 Praktische Prüfung

    Die Prüfzeit beträgt i. d. R. 30 Minuten je Prüfling.

    • findet am Tier statt.
    • schließt Fragen zur angewandten Anatomie mit ein
    • soll die Möglichkeit bieten, medizinische Verabreichungsmöglichkeiten darzustellen
    • soll die Möglichkeit bieten, Untersuchungstechniken zeigen zu lassen
    • überprüft, ob Untersuchungsgänge "selbstständig und eigenverantwortlich" durchgeführt werden können
    • soll den Gesamteindruck des Prüflings abrunden

    2.4 Facharbeit

    Die Facharbeit soll die fachliche Qualifikation des Autors zeigen. Sie soll physiologische, pathologische, therapeutische und naturheilkundliche Bereiche oder Bereiche, mit denen der Tierheilpraktiker im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert sein kann, umfassen.
    Der Prüfling kann ein Thema - in Absprache mit dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. - selbst suchen oder eines von zwei gestellten Themen wählen. Hierbei dürfen auch außergewöhnliche Themen - wie z. B. über Reptilien, Vögel, Zootiere - gewählt werden.

    Mit der Facharbeit soll der/die zu prüfende Tierheilpraktiker/in nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, eine praxisorientierte Aufgabenstellung selbstständig und methodisch zu bearbeiten. Der Hauptteil der Facharbeit muss den fachlichen Bezug zum Beruf des Tierheilpraktikers beinhalten.

    Die Facharbeit muss folgenden Rahmenbedingungen entsprechen:

    • Seitenumfang i. d. R. 20 bis 60 DIN A 4
    • Schriftgröße 12
    • Zeilenabstand 1,5
    • der nicht paginierte Anhang muss ein Literatur- und Quellenverzeichnis für Text und Bilder aufweisen
    • eingefügte Bilder sind zu beschriften
    • es muss eine eidesstattliche Erklärung über die selbstständige Erstellung der Facharbeit beiliegen
    • aus dem Titel muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Facharbeit handelt, Formulierungen wie "Diplomarbeit" o. ä. werden nicht anerkannt
    • Sauber gebunden (Spiralbindung, Leimbindung)

    Die Facharbeit muss 12 Wochen vor dem gewählten Prüfungstermin in zwei Exemplaren als Druckexemplar und zusätzlich und zeitgleich auf einer CD im PDF Format zur Archivierung der Facharbeit beim Ältesten Verband der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. eingereicht werden.

  • 3.

    Inkrafttreten

    Diese Prüfungsrichtlinien wurden vom "Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e.V." beschlossen und treten am 01. Februar 2013 in Kraft.

Leitfaden für Facharbeiten

Das Thema muss in jedem Fall mit der Prüfungskommission des Verbandes abgeklärt und genehmigt werden. Zur Klärung von Fragen steht ein Ansprechpartner aus der Prüfungskommission zur Verfügung.

Es ist eine eidesstattliche Erklärung darüber abzugeben, dass die Arbeit selbständig erstellt wurde.

Hinweis

Im Mitgliederbereich steht ein Video zur Erstellung einer Facharbeit zur Verfügung.

Sie haben noch keinen Account? Sie können hier einen Account beantragen.

  • 1.

    Ziel der Facharbeit

    Mit der Facharbeit soll der / die zu prüfende Tierheilpraktiker/in nachweisen, dass er / sie in der Lage ist, eine praxisorientierte Aufgabenstellung selbstständig und methodisch zu bearbeiten. Das Thema soll im Regelfall eine Problemstellung umfassen, wie sie im Berufsleben eines Tierheilpraktikers in der Praxis auftreten kann. Dabei kann z.B. in Form eines Literaturvergleiches ein bestimmtes Thema bearbeitet werden, eine während eines Praktikums bearbeitete Problemstellung ausgewählt oder Praxisfälle verglichen werden.

  • 2.

    Aufbau der Arbeit

    Die Gliederung der Facharbeit orientiert sich an den Erfordernissen der Themenstellung.

    • 1. Inhaltsverzeichnis
    • 2. Einleitung in das Thema, ggf. auch Präzisierung und Einschränkungen
    • 3. Zielsetzung und Aufgabenstellung
    • 4. Material und Methoden / Daten (falls Fremddaten verwendet wurden)
    • 5. Ergebnisse
    • 6. Zusammenfassung (maximal eine Seite)
    • 7. Literaturverzeichnis und ggf. andere Anhänge
  • 3.

    Erläuterung der einzelnen Teilbereiche

    zu 2. Einleitung

    In der Einleitung soll dem Leser eine Einführung in das Thema / die Problematik gegeben werden, z.B. die Ätiologie einer Erkrankung. Die Einleitung / Einführung des Themas sollte - bei medizinischen Themen - aktuelle medizinische Erkenntnisse beinhalten.

    zu 3. Aufgabenstellung

    Die Aufgabenstellung und Zielsetzung legt in wenigen Sätzen dar, warum das Thema interessant ist und bearbeitet wird ( " Die vorliegende Arbeit hat das Ziel...."). Alles was in der Arbeit folgt, muss sich daraus ableiten.

    zu 4. Material und Methoden

    Im Methodenteil wird das, was in der Arbeit gemacht wurde, so dargestellt, dass es für den Leser nachvollziehbar ist. In diesem Teil werden noch keine Ergebnisse vorgestellt. Bei einer reinen vergleichenden Literaturarbeit sollen hier die im Ergebnissteil verglichenen Behandlungsmethoden kurz erläutert und beschrieben werden (ebenfalls diskutierte Medikamente kurz erwähnen).

    zu 5. Ergebnisse

    Im Ergebnissteil werden die Ergebnisse genannt, die sich direkt aus den erläuterten Methoden ableiten. Eine Vermischung zwischen Darstellung der Methode und der Ergebnisse ist zu vermeiden. Die Ergebnisse werden neutral genannt und erläutert. Tabellen und Abbildungen müssen im Text erläutert werden.

    zu 6. Zusammenfassung

    In der Zusammenfassung werden die Aufgabenstellung und Zielsetzung sowie die daraus resultierenden Ergebnisse mit Diskussion auf maximal eine Seite zusammengefasst. Die Zusammenfassung soll für einen Leser nachvollziehbar sein, der nicht die ganze Arbeit gelesen hat.

    zu 7. Literaturverzeichnis

    Aufbau der Literatur-Zitate :
    Alle aus fremden Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommene Aussagen, Gedankengänge, Zahlen usw. sind als geistiges Eigentum anderer zu belegen. Literaturangaben müssen einheitlich und durchgängig zitiert werden.
    Fußnoten und sonstige Anmerkungen sind auf der jeweiligen Textseite, zu der sie gehören, anzugeben.

    Beispiele:

    Zeitschriften:

    1. Hajek R: Bachblüten - eine Therapie, die sich nicht mehr wegdiskutieren läßt. Ganzheitliche Tiermedizin1991; 6: 93-97

    2. Grünig G, Hermann M, Jorisch S, Schärer C, von Fellenberg R: Proteaseaktivität im Tracheobronchialsekret von Pferden mit COPD: Pathophysiologische Bedeutung. Pferdeheilkunde - Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Juli/August 1990: 1:55 ff.

    Monographien:

    1. Westermayer E: Lehrbuch der Veterinärakupunktur. Bd. 2: Akupunktur des Pferdes. Karl F. Haug Verlag, Heidelberg 1993.

    2. Maciocia G: Die Grundlagen der Chinesischen Medizin. Verlag für Traditionelle Medizin, Dr. Erich Wühr, Krötzingen/Bayer. Wald 1994.

    Buchbeiträge:

    1. Kellner H: Weichteile und Gelenke. In: Zoller WG, Grasser U, Zoller N (Hrsg): Einführung in die Ultraschalldiagnostik. Karger-Verlag, Basel 1992: 216-228

    Zitate aus dem Internet

    Bei Zitaten aus dem Internet sind Autor, Titel, Internet-Seite zu nennen

    Drucker PF: The social transformation of this century. http://ksgwww.harvard.edu/~ksgpress/drucklec.htm, 27.09.1995

    Bitte in jedem Fall zitierte Quellen ausdrucken und als Nachweis archivieren.

  • 4.

    Form und Gestaltung

    Die Facharbeit sollte mindestens 20 Textseiten (DIN A4) umfassen und maximal 60 Seiten nicht überschreiten.
    Die Arbeit beginnt mit einem unpaginierten Titelblatt mit Angaben zum Titel (Thema) und dem Namen des Autors, der nachfolgenden ebenfalls unpaginierten Eidesstattlichen Erklärung und dem ebenfalls unpaginierten Inhaltsverzeichnis. Die nachfolgenden Seiten werden fortlaufend mit arabischen Ziffern gezählt. Die Arbeit endet mit dem - unpaginierten - Literaturverzeichnis.
    Alle Textseiten haben das Format DIN A4 und werden nur einseitig beschriftet. Die Ränder betragen oben, unten, rechts und links 2,5 cm. Der Zeilenabstand sollte 1,5 betragen, die Schriftgröße 12. Tabellen und Abbildungen sind fortlaufend zu nummerieren.
    Die Bewertungskriterien richten sich in erster Linie auf den Inhalt und nicht auf die graphische Aufbereitung der Facharbeit.

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