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Datenschutz

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter:

IONOS

Anbieter ist die IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (nachfolgend IONOS). Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst IONOS verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von IONOS: https://www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy.

Die Verwendung von IONOS erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V.
Hauptstraße 45
91486 Uehlfeld
Vereinsregister: 459
Registergericht: Augsburg

Vertreten durch
Birgit Weidacher, 1. Vorsitzende
Nicole Wurster, 2. Vorsitzende

Telefon: 01556 012 1931
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party-Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

Google Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Fonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der einheitlichen Darstellung des Schriftbildes auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Wenn Ihr Browser Google Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780.

Quelle: https://www.e-recht24.de

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Impressum

Impressum

Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V.
Hauptstraße 45
91486 Uehlfeld
Vereinsregister: 459
Registergericht: Augsburg

Vertreten durch
Birgit Weidacher, 1. Vorsitzende
Nicole Wurster, 2. Vorsitzende

Kontakt
Telefon: 01556 012 1931
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act - DSA Verordnung (EU) 2022/265)
Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch, Englisch.

Quelle:
https://www.e-recht24.de

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Ausbildung

Ausbildung Tierheilpraktiker/Tierheilpraktikerin

So geht es meistens los: „Ich wollte schon immer beruflich was mit Tieren machen.“, „Mein Job gefällt mir nicht mehr, ich will etwas Anderes machen.“ oder „Ich habe schlechte Erfahrungen mit Tierärzten gemacht, ich will meinen Tieren selbst helfen können.“

Der Schritt, bis man sich dazu entscheidet, eine Tierheilpraktiker-Ausbildung zu machen, ist nicht mehr weit. Aber dann…

Welche Schule ist die richtige für mich? Wie unterscheidet sich Schule A von Schule B? Welche Schule ist die Beste?

Bei den gefühlt tausend Angeboten, die das Internet bei einer ersten Suche vorschlägt, verliert man schnell den Überblick.

Wie komme ich also nun zu „meiner“ Tierheilpraktiker-Schule?

Naheliegend ist sicherlich ein Besuch der Homepage der jeweiligen Schule. Da aber mittlerweile nicht nur Papier, sondern auch das Internet geduldig ist, ist natürlich Vorsicht geboten.

Sinnvoller ist es daher, sich zunächst allgemein über die Ausbildung zum Tierheilpraktiker an unabhängiger Stelle zu informieren und sich dann – mit diesen Infos gut gerüstet – auf die Suche nach einer Schule zu machen. So kann man oft auf den ersten Blick erkennen, welche Ausbildungsstätte geeignet ist und welche nicht.

Solche Anlaufstellen können beispielsweise die Tierheilpraktiker-Verbände sein, die (meistens) keine Schulen unterhalten, sondern sich um die Belange der praktizierenden Kollegen kümmern.

Nachfolgend ein paar Ratschläge, damit Sie sich im Tierheilpraktiker-Dschungel nicht verlaufen.

  • Abschlussprüfung

    Die Abschlussprüfung sollte vor einem Verband und nicht vor der eigenen Schulleitung abgelegt werden, damit die Neutralität gewahrt wird.

  • Praxisanteil

    Wie der Name Tierheilpraktiker schon sagt, handelt sich um einen praktischen Beruf. Theoretische Grundlagen sind wichtig, aber nur mit der Theorie kommt man nicht weit. Man muss darauf achten, dass genügend Praxis in den Unterricht eingebaut wird. Bei manchen Schulen ist es zudem möglich, in den Praxen der Dozenten zu assistieren.

  • Dozenten

    Manche Schulen werben mit Tierärzten als Dozenten. In vielen Fällen eine gute Wahl, wenn es um die anatomischen und physiologischen Grundlagen geht. Aber spätestens bei der Pathologie, also der Krankheitslehre, sollte man wachsam werden. Der „klassische“ Tierarzt hat einen ganz anderen Ansatzpunkt und Blickwinkel in der Behandlung als ein Tierheilpraktiker.

  • Klassengröße

    Es gilt nicht „je größer die Klassen, desto besser die Schule“. Im Gegenteil! Meistens sind es die kleinen Schulen, die am besten ausbilden, wie der THP-Verband auch an den Ergebnissen der Tierheilpraktiker-Prüfungen sehen kann. Der Unterricht in kleinen Gruppen ist effektiver und intensiver, besonders bei den Praxiseinheiten, wenn nur zehn und nicht vierzig Schüler an einem Pferd stehen.

  • Unterrichtssystem

    Was der Verband als nicht sinnvoll erachtet, ist das rollierende System, bei dem man jederzeit in den Unterricht einsteigen kann – ähnlich wie in einer Fahrschule. Ein systematisches Erarbeiten des Basiswissens ist weitaus logischer, als an irgendeiner Stelle einzusteigen. Meist fehlt dann zum Gesamtverständnis wichtiges Hintergrundwissen.

  • Gesetzeskunde

    Für einen Berufsverband elementar wichtig ist die Berufs- und Gesetzeskunde. Der Tierheilpraktiker muss sich in der Ausübung seines Berufs an viele Gesetze halten; beispielsweise an das Arzneimittelgesetz, das Tierschutzgesetz oder das Tiergesundheitsgesetz.
    Werden den Schülern diese essentiellen Grundlagen nicht beigebracht, sind Probleme mit den Veterinärämtern vorprogrammiert.

  • Ausbildungsvertrag

    Wie bei allen Vertragsabschlüssen, gilt auch hier: Das Kleingedruckte lesen! Man sollte sich über die Vertragsbestimmungen und auch über die Kündigungsfristen genau informieren. Es gibt Schulen, die bei einer Kündigung sofort den kompletten Restbetrag einfordern.

  • Probeunterricht

    Sind schließlich zwei bis drei Schulen in die engere Auswahl gekommen, muss sich nun die Mühe machen und sich persönlich vor Ort umschauen Selbst wenn die ein oder andere Schule weiter entfernt ist. Die Mühe lohnt sich!
    Bei den meisten Schulen ist unverbindlicher und kostenloser Probeunterricht mit Einblick in die Skripte und Lernunterlagen problemlos möglich. Bei dieser Gelegenheit kann man mit den aktuellen Schülern sprechen und nach deren Erfahrungen fragen.

  • Last, but noch least

    Sollte man seinem Bauchgefühl vertrauen.
    Als Tierheilpraktiker-Schüler investiert man eine Menge Zeit, Geld und Nerven in seinen Traum. Daher ist es wichtig, sich an der Schule seiner Wahl wohlzufühlen!

Folgende THP-Schulen lassen regelmäßig ihre Schüler von unserem Verband prüfen:

Weiterhin kommen von verschiedenen anderen Ausbildungsinstituten die Schüler in Eigeninitiative zu unseren Prüfungen.
Sie möchten auch von uns geprüft werden? Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Prüfungen.

Zu den Prüfungen

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Berufsbild

Berufsbild "Tierheilpraktiker/Tierheilpraktikerin"

der Tierheilpraktikerverbände

Dieses Berufsbild wurde erstellt von:

Version zum Download

  • Artgerechte Tiergesundheit e.V.

    • Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V.
    • Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker e.V.
  • Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V.

    • Berufsverband klassischer Tierhomöopathen e.V.
    • Deutsche Gesellschaft f. Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten e.V.
    • Deutsche Tierheilpraktiker Union e.V.
    • Verband freier Tierheilpraktiker e.V.
    • Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie e.V.
  • Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V.

  • Verband Energetisch Arbeitender Tiertherapeuten e.V.

Dieses Berufsbild wird unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Tierheilpraktiker im FVDH e. V.

© die Veröffentlichung ist nur in ungekürzter Form gestattet

Kurzbeschreibung

  • Tätigkeitsgebiet

    Der Tierheilpraktiker / Die Tierheilpraktikerin ist eine dem Tiergesundheitssystem angehörige Person, die
    Krankheiten bei Tieren mit den Mitteln ihres Fachgebiets diagnostiziert, behandelt, lindert und heilt.
    Der/Die Tierheilpraktiker/in behandelt Tiere eigenverantwortlich, begleitet und unterstützt diese innerhalb
    einer Behandlung und berät Tierbesitzer bei akuten und chronischen Gesundheitsstörungen, in der Prävention,
    Verhaltenskunde und Diätetik. Der/Die Tierheilpraktiker/in erstellt selbstständig Behandlungskonzepte,
    basierend auf Grundlage der komplementären und alternativen Medizin. Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet
    in eigener Praxis, Gemeinschaftspraxen, Kliniken, Gesundheits- und Reha-Zentren.

  • Berufsziel

    Ziel jeder Behandlung ist die Aktivierung und die Stärkung der Selbstregulation des Organismus sowie die
    Lenkung von Genesungsprozessen hin zu einem natürlichen Heilungsverlauf und zur Stärkung der Gesundheitsressourcen
    der tierischen Patienten.
    Die alternativ-medizinische Behandlung erfolgt im Rahmen einer oder mehrerer alternativ-medizinischer
    Therapieverfahren.

  • Kompetenzen

    Der/Die Tierheilpraktiker/in ist befähigt:

    • den gesundheitlichen Zustand des Tieres mittels seines Fachwissens eigenständig auf Basis eines ganzheitlichen,
      alternativ-medizinischen Grundkonzeptes zu erfassen.
    • eine veterinärmedizinische Einschätzung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die ihm zur Verfügung
      stehenden alternativ-medizinischen Therapien therapeutisch sinnvoll einzusetzen sind oder ob eine schulmedizinische
      Diagnostik / Therapie vorzuziehen ist oder ergänzend erfolgen muss. Diese Einschätzung
      wird nicht nur aus therapeutischer Sicht, sondern auch unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze aus
      dem Bereich Arzneimittel, Tierseuchen und Tierschutz vorgenommen.
    • den Prozess der Behandlung und der Rekonvaleszenz in seiner vollen Komplexität zu erfassen, zu planen
      und zu steuern.
    • den/die Tierhalter/in fachlich kompetent zu beraten.
    • durch prophylaktische Maßnahmen die Gesundheit des Tieres nachhaltig zu verbessern.
    • Netzwerke zu bilden und im Team zu agieren.
    • seine Praxis betriebswirtschaftlich und qualitätsrelevant zu führen.
    • sich professionell und gemäß der Berufsordnung, und geltenden ethischen Grundsätzen, zu verhalten.
  • Stellung in der medizinischen Versorgung der Tiere

    Der/Die Tierheilpraktiker/in bietet dem/der Tierhalter/in komplementäre und alternative Behandlungsund
    Präventionskonzepte am Tier. Der/Die Tierheilpraktiker/in leistet durch die Anwendung von naturheilkundlichen
    Therapien für eine Vielzahl von Tierhalterinnen und Tierhaltern wertvolle und gewünschte
    Dienste. Diese Dienste werden in zunehmendem Maß genutzt und tragen zur nachhaltigen Verbesserung
    der Gesundheit und der Haltung von Tieren bei. Das eigenständige Behandlungsspektrum des/der
    Tierheilpraktiker/in liefert im Bedarfsfall eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeit anderer Berufsgruppen der
    Tiergesundheit.

1. Arbeitsgebiet

  • Berufsbezeichnung

    Tierheilpraktiker
    Tierheilpraktikerin

  • Berufliches Tätigkeitsfeld

    Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet in seinem/ihrem Arbeitsbereich eigenständig und eigenverantwortlich

    • in eigener Praxis (mobil und/oder stationär),
    • in Gemeinschaftspraxen,
    • in Tierkliniken, Gesundheits- und Reha-Zentren,
    • in Unternehmen, die der Pflege, Ernährung, Haltung und Zucht von Tieren dienen.
  • Kunden und Zielgruppen

    Die deutsche Bevölkerung nutzt das Angebot alternativmedizinscher Therapien vielfältig für sich selbst und
    wünscht diese Form der Behandlung auch für ihre Tiere. Die Dienstleistungen des/der Tierheilpraktikers/in
    nehmen Tierbesitzer jeden Alters und jeder sozialen Schicht in Anspruch.
    Die Patientenbesitzer/innen, die den/die Tierheilpraktiker/in konsultieren, können über den Umfang der
    Inanspruchnahme folgendermaßen unterschieden werden:

    • Patientenbesitzer/innen, welche eine komplementäre und alternativmedizinische Behandlung für ihr Tier
      anstelle einer schulmedizinischen Betreuung und Therapie wünschen. Sie erwarten eine umfassende
      alternativmedizinische Diagnostik und Behandlung, einschließlich einer medizinischen Einschätzung, die
      sicherstellt, dass anhand des alternativmedizinischen Behandlungskonzeptes ohne Gesundheitsgefährdung
      behandelt wird. Zudem vertrauen sie auf eine entsprechende Patientenführung, welche bei Nichtzuständigkeit
      oder ernsten medizinischen Situationen unverzüglich die Weiterweisung an tierärztliche
      Fachpersonen und/oder an andere Spezialisten des Tiergesundheitswesens gewährleistet.
    • Patientenbesitzer/innen, welche eine komplementäre und alternativmedizinische Behandlung ergänzend
      und parallel zu einer laufenden schulmedizinischen Betreuung und Therapie in Anspruch nehmen, oft
      auch mit direkter Kommunikation aller beteiligten Therapeuten.

2. Berufliches Wissen

  • Berufsständische Grundsätze

    Grundsätze der alternativen Behandlung
    Die Behandlung des/der Tierheilpraktiker/in basiert auf dem grundlegenden Verständnis, dass die Gesundung des Tieres in erster Linie durch Aktivierung der Selbstheilungskräfte und Regulation der Stoffwechselprozesse des Organismus erfolgen kann.
    Die Heilbehandlung von Tieren basiert auf einer individuellen und ganzheitlichen Betrachtung und bezieht deren soziales Umfeld mit ein.

    Die ganzheitliche Betrachtung
    Der Organismus wird als ganzheitliches Wesen verstanden. Einzelne Symptome werden immer im Zusammenhang mit dem Gesamtbild des Tieres, seinem Krankheitsbild, seinem seelischen Zustand und seinem Umfeld betrachtet.

    Die individuelle Behandlung
    Jedes Tier ist in seiner Persönlichkeit, seinem Organismus und seiner Symptomatik einzigartig. Krankheitsverläufe und Symptome sind individuell zu betrachten und zu behandeln.

    Die soziale Interaktion
    Die Tiere sind in unserer heutigen Zeit auch wichtiges Mitglied des familiären Systems geworden. Je nach Tierart nehmen sie Einfluss auf das soziale Umfeld und werden selbst davon beeinflusst. Diese Wechselwirkungen und zum Teil starken Einflüsse müssen Berücksichtigung in der Anamnese und Behandlung finden.

  • Alternative Tiermedizin

    Dem Grundverständnis der alternativen Tiermedizin liegt zugrunde, dass bei einer Erkrankung die Fähigkeit des Organismus zur Selbstheilung und Selbstregulation gefördert und wieder hergestellt werden muss. Die alternative Tiermedizin betrachtet den Organismus als Individuum. Jede Erkrankung ist ein Zusammenspiel individueller Prozesse zwischen Organismus und Umwelt und kann nicht isoliert betrachtet werden.

    Die alternative Tiermedizin hat die Zielsetzung, die Regulationsprozesse zu aktivieren und somit die Selbstheilungskräfte des Organismus zu stärken und zu steuern. Dies bezieht sich nicht nur auf das Tier selbst, sondern auch auf seine soziale Stellung, seine Haltung und seine Ernährung.

    Die Behandlung nach alternativ-medizinischen Grundsätzen erfolgt nach einer klinischen Untersuchung und Diagnostik gemäß den Richtlinien und Möglichkeiten der einzelnen Fachrichtungen. Nach differentialdiagnostischer
    Befunderhebung erfolgt die Erstellung eines individuellen Therapieplans entsprechend der jeweiligen Fachrichtung.

    Durch die individuelle Behandlung werden die Fähigkeiten des Organismus zur Selbstregulation und Selbstheilung gestärkt. Die Gesundheit des Tieres wird durch die Nutzung eigener Ressourcen nachhaltig gefördert.
    Die Behandlung des Tieres in seiner Gesamtheit ist die Stärke der alternativen Tiermedizin.

    Die alternativmedizinische Behandlung bezieht sich daher nicht nur auf Symptome, sondern auf den gesamten Organismus, das soziale Umfeld und die Ernährung. Sie wirkt damit nachhaltig und präventiv.

  • Fachrichtungen

    Der Beruf Tierheilpraktiker/Tierheilpraktikerin umfasst drei große unterschiedliche Fachrichtungen.

    1. Homöopathie

    2. Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN, z.B.
      • Phytotherapie
      • Physikalische Therapien
      • Humoralverfahren
      • und Andere

    3. Traditionelle Chinesische Medizin TCM
      • Akupunktur
      • Chinesische Phytotherapie
      • Diätetik
      • TuiNa Massage

    Jede dieser Fachrichtungen umfasst ein eigenes alternativmedizinisches Gesamtsystem.
    Das Berufsbild vereint alle Fachrichtungen und unterscheidet nur die Kompetenzen der jeweiligen
    Fachrichtung.

    Homöopathie
    Die Homöopathie hat ihren Ursprung im 18. Jahrhundert. Sie ist Bestandteil der traditionellen Heilkunde.
    Ein zentraler homöopathischer Grundsatz ist das von Samuel Hahnemann formulierte Ähnlichkeitsprinzip
    „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“. Grundgedanke ist, dass eine Erkrankung mit dem Mittel geheilt werden kann, welches am gesunden Organismus ähnliche Symptome hervorruft.
    Die Wirkung homöopathischer Arzneien werden am gesunden Organismus in einer homöopathischen Arzneimittelprüfung ermittelt und in der „Materia Medica“ zusammengefasst. Die verwendeten Ausgangssubstanzen (pflanzlich, tierisch, mineralisch) werden in einem Potenzierungsverfahren gemäß dem homöopathischen Arzneibuch hergestellt. Die Herstellung obliegt pharmazeutischen Unternehmen gemäß dem Arzneimittelgesetz.
    Bei einer homöopathischen Behandlung wird nach einem ausführlichen Anamnesegespräch durch Repertorisierung der individuellen Symptome des Patienten und dem Studium der Materia Medica das Mittel bestimmt, welches der Gesamtheit der Symptome des Patienten am ähnlichsten ist. Die Art und Dauer der Erkrankung sowie die Lebenskraft des Patienten bestimmen die gewählte Potenz.

    TEN - Traditionelle Europäische Naturheilkunde
    Die Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN) findet ihre erste schriftliche Erwähnung im
    „Corpus Hippocraticum“, einer mehr als 2000 Jahre alten Sammlung medizinischer Texte.
    Die zentralen Säulen sind hier die Phytotherapie und die Säftelehre, welche in ihrem Grundmodell der
    Betrachtung konträrer Zustände und den Elementen Luft, Feuer, Wasser und Erde Ähnlichkeiten zur TCM
    aufweist.
    In der TEN werden vorrangig naturheilkundliche Verfahren eingesetzt, wie physikalische Therapien, Ernährungskorrekturen, Humoralverfahren und verschiedene manuelle Therapien.
    Neuzeitlich werden auch weitere Therapieverfahren wie z. B. biochemische Funktionsmittel nach Dr. Wilhelm H. Schüßler, Bachblütentherapie nach Dr. Edward Bach und Regulationstherapie nach Alfred Pischinger hier hinzugerechnet.
    Ergänzend zu traditionellen Therapiemitteln werden auch moderne, Technologie gestützte Therapieverfahren angewendet wie etwa biophysikalische Informationstherapie (Bioresonanz), Bioenergetik, Laser- oder Magnetfeldtherapie.
    Ziel aller TEN-Interventionen ist es letztlich, den ganzen Organismus in seiner Adaptions- und Regulationsfähigkeit wiederherzustellen.

    TCVM - Traditionelle Chinesische Veterinärmedizin
    Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist eine über 3000 Jahre alte Heilkunde, deren veterinärmedizinischer Bereich seit mehr als 2500 Jahren belegt ist. Sie unterteilt sich in die Bereiche:

    • Akupunktur
    • Chinesische Phytotherapie
    • Diätetik
    • TuiNa Massage

    Die Chinesische Medizin gehört zu den regulativen Therapiemethoden, deren Ziel ist, den Organismus
    gesund und den energetischen Fluss aufrecht zu erhalten. Hierzu sind Dysbalancen der Grundsubstanzen Qi, Blut, Essenz und Körpersäften, die in den Meridianen und Netzgefäßen fließen, in ein Gleichgewicht zu bringen.
    Essentielle Prinzipien sind die Lehre von Yin und Yang und den 5 Wandlungsphasen.
    Die Auswahl der für den Patienten individuellen Therapie erfolgt nach einer für die TCM spezifischen
    Diagnostik nach den entsprechenden Lehren.


3. Kompetenzen

Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker/innen fordert in ihrer gesamten Komplexität unterschiedliche Kompetenzen,
welche auch innerhalb der Ausbildung berücksichtigt und überprüft werden müssen.

  1. Veterinärmedizinische und naturheilkundliche Grundlagen
  2. Diagnostik
  3. Erarbeitung eines Therapieplanes
  4. Fortbildung
  5. Professionalität
  6. Qualitätsmanagement
  7. Arbeitssicherheit
  8. Netzwerkbildung

Punkt 1, 2 und 3 stellen hier die Fachkompetenzen dar. Sie bilden die fachliche Kompetenz der Tierheilpraktiker/innen und damit die Basis für die therapeutische Tätigkeit.
Punkt 4 bis 8 sind Personale Kompetenzen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Tierheilpraktiker/innen
sind in der Lage, die Kompetenzen aller Bereiche in ihre berufliche Tätigkeit zu integrieren.

  • Fachkompetenzen

    Der/Die Tierheilpraktiker/in ist mit seinem/ihrem umfassenden Aufgabengebiet Bestandteil des Tiergesundheitswesens.
    Der/Die Tierheilpraktiker/in untersucht das Tier nach alternativ- und schulmedizinischen Gesichtspunkten.
    Dies erfolgt entweder im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten oder durch Überweisung an eine
    veterinärmedizinische Einrichtung.
    Nach abgeschlossener Diagnose, bei der sichergestellt wird, dass mit der alternativmedizinischen Behandlung
    wirksam gearbeitet werden kann, erfolgt die Ausarbeitung eines individuellen Therapieplanes gemäß alternativmedizinischer Grundlagen. Hierbei steht die ganzheitliche Betrachtung des Patienten im Vordergrund. Der/Die Tierheilpraktiker/in leitet durch die Wahl der alternativmedizinischen Therapie den Genesungsprozess ein mit dem Ziel die Erkrankung zu heilen oder zu lindern und/oder weiteren Erkrankungen vorzubeugen.
    Die Behandlung der Tiere erfolgt sowohl bei chronischen als auch bei akuten Prozessen. Es erfolgt eine Einschätzung der Prognose und bei vorhandener Notwendigkeit die Überweisung an eine veterinärmedizinische Einrichtung oder eine andere Fachperson zur gemeinsamen Behandlung.
    Der/Die Tierheilpraktiker/in passt seine /ihre Therapie dem jeweiligen Zustand des Patienten an und reagiert
    kompetent auf Veränderung im individuellen Krankheits- bzw. Genesungsverlauf.
    Der/Die Tierheilpraktiker/in bezieht den Tierbesitzer in den Gesundungsprozess des Tieres mit ein. Er/Sie klärt den Tierbesitzer über Ursachen, Möglichkeiten und präventive Maßnahmen auf und fördert das Verständnis des Tierbesitzers für die individuellen Bedürfnisse des Tieres.
    Nicht nur das Wissen um die Regelung des Berufes durch die bestehenden Gesetze bezüglich des Umgangs mit Medikamenten, Tierseuchen und des Tierschutzes, sondern auch tiefgehende Kenntnisse der komplementären und alternativen Medizin sichern eine gute Fachkompetenz. Durch seine/ihre medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleistet der/die Tierheilpraktiker/in die Versorgung der Tiere mit alternativmedizinischen
    Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau und sichert einen Gesundheitsschutz der betreuten
    Patienten.

  • Netzwerkbildung

    Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet nach dem ganzheitlichen Prinzip zur optimalen Gesundheitsversorgung der Patienten effektiv mit Tierärzt/innen, Kolleg/innen, Gesundheitsfachpersonen und anderen Berufsgruppen zusammen. Er/Sie stellt die notwendigen Kontakte her und begleitet den Patienten und den Tierbesitzer auf dessen Wunsch auch während und nach der Behandlung weiterer Fachpersonen.

  • Fort- und Weiterbildung

    Der/Die Tierheilpraktiker/in bildet sich fortlaufend weiter. Im Bereich seiner erlernten Tätigkeiten hält er sich stets auf dem aktuellen Wissenstand und informiert sich über neue Erkenntnisse und Fortschritte auf seinem Gebiet. Das eigene Wissen, Können und die Behandlungsergebnisse werden stets reflektiert und bewertet. Im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit ist der/die Tierheilpraktiker/in in der Lage, komplexe Fragestellungen selbstständig zu bearbeiten und eigenständig Lösungen zu finden.
    Der/Die Tierheilpraktiker/in gibt sein/ihr Wissen und seine Erfahrungen im Rahmen der Behandlung an den
    Tierbesitzer weiter. Durch das verbesserte Verständnis des Tierbesitzers für die Bedürfnisse des Tieres und das Verständnis für die Erkrankung wird der Genesungsprozess gefördert.

  • Professionalität

    Der/Die Tierheilpraktiker/in versteht sich als Bestandteil des gesamten Berufsstandes und handelt auf therapeutischer, menschlicher und ethischer Basis verantwortungsvoll. Er befolgt die berufsethischen Grundsätze und handelt innerhalb des gesetzlichen Rahmens seiner Berufsgruppe. Der/Die Tierheilpraktiker/in ist sich der eigenen Fachkompetenz und deren Grenzen bewusst und trägt mit seinem kompetenten Handeln zu einem
    positiven Bild des gesamten Berufsstandes in der Öffentlichkeit bei.

  • Praxisführung/Qualitätsmanagement

    Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet selbstständig in einer Praxis. Er/Sie ist in der Lage seine Praxis nach unternehmerischen Grundsätzen zu führen und zu managen. Er/Sie arbeitet effektiv und ressourcenschonend zum Wohle des Patienten und seines Besitzers und zur Sicherung seiner selbstständigen Tätigkeit. Er/Sie reflektiert
    das eigene Handeln, sowohl in therapeutischer wie auch aus unternehmerischer Sicht und passt seine berufliche Tätigkeit den Anforderungen und Bedürfnissen seines individuellen Patientenumfeldes an.
    Er/Sie sorgt für einen reibungslosen Behandlungsablauf und dokumentiert seine diagnostischen und therapeutischen Prozesse auch im Rahmen der gesetzlichen Dokumentationspflicht.
    Der/Die Tierheilpraktiker/in reflektiert regelmäßig die eigene Tätigkeit sowie das Behandlungsumfeld. Er/Sie
    trifft notwendige hygienische Maßnahmen zur eigenen und zur Sicherheit der Patienten und Patientenbesitzer.
    Er/Sie trifft Maßnahmen zur stetigen Steigerung der Qualität.

  • Arbeitssicherheit

    Der/Die Tierheilpraktiker/in ist in der Lage, im Rahmen seiner/ihrer diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit, Maßnahmen zum Schutz der eigenen Gesundheit und der des Tieres und des Besitzers zu treffen. Hierzu gehört neben dem Schutz der eigenen Gesundheit auch ein umfangreiches Hygienemanagement.
    Er/Sie unterliegt den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie relevanten Gesetzen zur Arbeitssicherheit.


4. Stellung innerhalb der Gesellschaft

Die Tätigkeit des/der Tierheilpraktiker/in hat eine lange Tradition und ist fester Bestandteil innerhalb der
Gesellschaft zur Gesunderhaltung der Tiere. Sie wird von unterschiedlichen Bevölkerungsschichten genutzt
und ist ein sinnvoller und unverzichtbarer Teil des deutschen Tiergesundheitswesens.
Durch das therapeutische Angebot des/der Tierheilpraktiker/in können Tiere ergänzend oder alternativ zur schulmedizinischen Versorgung behandelt und betreut werden. Das Dienstleistungsangebot des/der Tierheilpraktiker/in fördert das Bewusstsein für die Bedürfnisse des Tieres und die Selbstverantwortung des Tierbesitzers.
Zusammen mit der erhöhten Kompetenz des Tierbesitzers durch diese Beratung haben entsprechende Therapien nachhaltige und präventive Wirkungen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in gewährleistet die Versorgung der Tiere mit alternativmedizinischen Dienstleistungen.
Das alternativmedizinische Versorgungsangebot führt durch die verfassungsrechtlich manifestierte Therapiefreiheit zu einer erweiterten Therapievielfalt und erlaubt, das Tiergesundheitswesen breiter aufzustellen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in schützt und bewahrt das traditionelle Heilwissen als Kulturgut. Fortgesetzte Anwendung unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und empirischer Daten führen zu einer Weiterentwicklung des traditionellen Heilwissens.


5. Stellung innerhalb des Tiergesundheitswesens

Der Beruf des/der Tierheilpraktiker/in ist ein in Deutschland traditionell verankerter Gesundheitsberuf, welcher das schulmedizinische Angebot ergänzt oder ersetzt und somit als verlässlicher und kompetenter Teil des Tiergesundheitswesen angesehen wird.
Für seine/ihre Patientenbesitzer/innen dient der/die Tierheilpraktiker/in als Fachperson der komplementären
und alternativen Medizin, als Erstanlaufstelle und/oder für Folgebehandlungen. Tierheilpraktiker/innen können
mit ihrer alternativmedizinischen Behandlungs- und Beratungsfunktion den Bereich der komplementären und alternativen Medizin in der gesundheitlichen Vorsorge der Tiere abdecken. Sie berücksichtigen die Grenzen ihrer alternativmedizinischen Arbeit, sowie ihre Fachkompetenzen. Sie handeln innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Sie berücksichtigen eine schulmedizinische Fallführung und deren Konsequenzen, sie unterstützen
diese und weisen Patienten, welche weiterführende Diagnostik oder Therapien benötigen an Tierärzte, Kliniken oder andere geeignete Fachpersonen weiter.
Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet daher in Gesundheitsnetzwerken und kooperiert dabei interdisziplinär mit anderen Gesundheitsfachpersonen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in setzt sein/ihr medizinisches Wissen und Denken verantwortungsbewusst für die
Erlangung, Erhaltung und Vorsorge einer nachhaltigen Tiergesundheit ein, auch vor dem Hintergrund der
Wahrung der Volksgesundheit.
Die alternativmedizinische Behandlung bietet vornehmlich therapeutische Möglichkeiten, die bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren rückstandsarm wirksam sind.
Er/Sie ist in der Lage Sicherheitsrisiken, die sich aus Erkrankungen und dem Umgang mit dem Tier ergeben,
für sich und andere einzuschätzen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in ist sich der besonderen Herausforderungen des Berufs bewusst.
Tierheilpraktiker/innen engagieren sich für die allgemeine Tiergesundheitsförderung und den Tierschutz. Er/Sie gestaltet eigene oder unterstützt bestehende Aktivitäten, um durch sein/ihr berufliches Wissen das gesellschaftliche Bewusstsein für Tiergesundheitsfragen zu fördern.

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Geschichtliches

Die Geschichte unseres Verbandes

Ein ständiger Kampf um die Daseinsberechtigung unseres Berufs.

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Diese Chronik wurde von Tina Gruber geschrieben.

Beschäftigt man sich mit den noch vorhandenen Dokumenten und Schriftstücken unserer Vereinsgeschichte, wird einem schnell klar, dass es der Tierheilpraktiker – oder Tierheilkundige, wie er früher genannt wurde – nie wirklich leicht hatte.

  • 1931

    Unter dem Namen „Verband deutscher Tierheilkundiger“ wurde der Verband 1931 in Heek (Westfalen) gegründet und eingetragen. Die zahlreichen Tierheilkundigen sollten sich in einem Verband organisieren, um gemeinsam den Problemen der Zeit standhalten zu können.

  • 1936

    Unter dem Druck der Reichstierärztekammer wurde der Vorstand 1936 allerdings gezwungen, seinen Namen in „Reichsverband der Tierheilkundigen Deutschlands“ zu ändern.

    Wie aus einem Rundschreiben vom 9. Juni 1936 hervorgeht, hatten die damaligen Gründungsmitglieder unseres Verbands in Westfalen - Bernhard Wigger, Max Kröhmann, Bernhard Kanger, Siegfried Buntenkötter und Franz Penno - fast zeitgleich dieselbe Idee wie Kollegen in Allershausen (Bayern) und Sontheim (Schwaben).

    Als nämlich die Nationalsozialistische Regierung des Deutschen Reichs 1936 beabsichtigte, Tierheilkundige unter das in Beratung befindliche „Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (das heutige Heilpraktiker-Gesetz) zu bringen, welches das Verbot der Ausübung der Heilkunde und der Ausbildung von Heilpraktikern im Jahre 1939 zur Absicht hatte, wurden die verschiedenen THP-Verbände aufeinander aufmerksam und begannen, sich gemeinsam zu organisieren.

    Welche anfänglichen Schwierigkeiten sich ergaben und in welchem Ton die Kollegen damals miteinander kommuniziert haben, möchte ich euch an dieser Stelle nicht vorenthalten.

  • Vor dem zweiten Weltkrieg

    Um ein deutlicheres Bild von der Situation vor dem Zweiten Weltkrieg zu zeichnen:

    • Der Berufsstand der Tierheilkundigen zählte ca. 10.000 Mitglieder.
    • Schätzungen gehen davon aus, dass in jedem Bundesland ungefähr 1.100 Tierheilkundige tätig waren.
    • Es gab mehrere Verbände, die versuchten Mitglieder zu werben und sich dabei in die Quere kamen.
    • Viele Kollegen waren schlecht oder gar nicht ausgebildet.
    • Es gab drastische „Berührungsprobleme“ mit der Tierärzteschaft, die zur Folge hatten, dass der Beruf des Tierheilkundigen völlig verboten werden sollte.

    Der Zusammenschluss der Verbände aus Süd und Nord unter dem Namen „Reichsverband der Tierheilkundigen Deutschlands“ wurde im September 1936 also tätig und verfasste eine streng vertrauliche, 40-seitige Denkschrift, die den Berufsstand des Tierheilkundigen nicht nur verteidigen, sondern seine Notwendigkeit belegen sollte.

  • 1827

    Anhand einer chronologisch aufgeführten geschichtlichen Entwicklung des Tierheilkundigenstandes, der auf eine jahrhundertealte Tradition zurückblicken kann, und dem letzten Endes auch die Veterinärmedizin entstammt, wie wir sie heute kennen, führt die Denkschrift auf, „mit welchen Mitteln von Seiten der zünftigen Tier- ärzteschaft gearbeitet wurde, um die Konkurrenz auszuschalten“. Bereits aus dem Jahre 1827 liegen Beweise vor, dass von Seiten der medizinischen Fraktion verlangt wurde, „durch polizeiliche Verordnung die Aus- übung der Tierheilkunde als Gewerbe zu untersagen“, was jedoch der damalige Minister ablehnte.

  • 1911

    Ein weiterer nennenswerter Vorstoß gegen den Stand der Tierheilkundigen erfolgte 1911 im Deutschen Reichstag. Auch dieser wurde abgewehrt durch Abgeordnete, die sich für den Berufsstand einsetzten: „Man dürfe es dem Genie nicht unmöglich machen, sich durchzuringen, zumal da erwiesen sei, daß auch in den Kreisen der Laienpraktiker Hervorragendes geleistet werde!“ Oder: „Sie werden es den Landwirten nicht austreiben, daß sie die Erfahrungen, die sie in einem ganzen Leben gesammelt haben, die vom Vater auf den Sohn übertragen worden sind, wo einer dem anderen überliefert, was er in dem Umgang, in der Behandlung und im Zusammenleben mit dem Tiere erfahren hat, höher schätzen, als die manchmal nur theoretische Wissenschaft.“ Oder: „Was die Tierbehandlung durch nicht approbierte Personen betreffe, so sei in den Städten und auf dem Lande eine Menge heilkundiger geschickter Laien vorhanden, die doch so viel Gutes stifteten.“

  • 1930er

    Vor allem die Verbote von Betäubung, Geburtshilfe, Kastration von Bullen und Hengsten oder die Hufkrebsbehandlung bei Pferden, die seit jeher zur Aufgabe der Tierheilkundigen in jedem Ort gehörten, machten dem Berufsstand wie auch den Tierbesitzern in den 1930ern zu schaffen. Die Prägung des Wortes „Pfuscher“ war ein weiterer Schritt, die Ehre des Berufsstandes zu kränken und dessen Wissen und Können gezielt herabzusetzen. „Es ist verwerflich, die bessere Leistung zu unterdrücken, mit dem Endzweck, dadurch zu verhindern, dass die eigenen pekuniären Interessen geschmälert werden. Im Kampfe gegen das Pfuschertum, also gegen die Nichtskönner, trennt uns Tierheilkundige von den Tierärzten nichts, alle Ziele, die den Nichtskönnern den Kampf ansagen, haben auch unsere volle Unterstützung. Voraussetzung ist aber, daß man ehrlich und gerecht vorgeht und einen scharfen Trennungsstrich zieht zwischen berufsmäßigen Tierheilkundigen und Pfuschern.“

    Während auf der einen Seite behauptet wurde, dass es den Tierheilkundigen als Beruf überhaupt nicht gäbe und es nur ein Zubrot zu anderen Hauptberufen sei, wurde dennoch, mit aller Kraft, gegen den Berufsstand vorgegangen.

    Der Einwand, Tierheilkundige seien nicht wissenschaftlich ausgebildet und hätten deshalb keine Existenzberechtigung, wird in der Denkschrift ebenso gekonnt entkräftet. Auch die zahlreichen „uralten Naturheilmethoden, die die Wissenschaft zum Teil gar nicht kennt, […] hat der Berufsstand bis heute erhalten, weiter ausgebaut und zum Segen für die Allgemeinheit angewandt. […] Der deutsche Viehbesitzer des 20. Jahrhunderts hat so viel Urteilskraft und normalen Menschenverstand um die Pfuscherei zu merken und zieht seine Konsequenzen daraus. Dort wo ein Tierarzt mit einem Tierheilkundigen zusammen um einen Praxisbereich in einen Wettstreit traten, siegte stets das bessere Können und die größeren und zahlreicheren Erfolge. In so manchem Ort übt noch heute der Tierheilkundige sein Amt aus, der Tierarzt aber ist verschwunden.“ Tierbesitzer hätten wohl oftmals gerne einen erfahrenen Tierheilkundigen zu Rate gezogen, wenn nicht der Tierarzt für die Fleischbeschau zuständig gewesen wäre und der Bauer bei einer eventuell notwendigen Notschlachtung die Rache des Tierarztes zu fürchten hatte. 

    Des Weiteren gehen die Verfasser der Denkschrift auf eine Umfrage unter den Mitgliedern des Verbandes ein, die anlässlich der „Denkschrift der Bayerischen Landeskammer für Tierärzte über das Tierkurpfuschertum in Bayern“ 1934 erhoben wurde, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Die Mitglieder waren aufgefordert, Fälle zu berichten, in denen sie Tieren helfen konnten, die von Tierärzten falsch behandelt oder als aussichtslos erklärt wurden und welche wirtschaftlichen Schäden in ihren Bezirken durch falsche Diagnosen oder Falschbehandlungen den Viehbesitzern zugefügt wurden. Von den vielen hunderten Berichten, die Kollegen und Bauern handschriftlich und per Briefpost an die Geschäftsstelle des Verbandes schickten, wurden in der Denkschrift aber nur 40 Beispiele über Kunstfehler, Fehlverhalten und Tierquälerei durch Tierärzte (vorwiegend in den Bereichen Geburtshilfe und Kastration) aufgeführt. Allein der Schaden, der durch die Schlachtung von an Strahl- und Hufkrebs erkrankter Pferde entstand, die von Tierärzten für unheilbar eingestuft wurden, belief sich laut Schätzungen auf mehrere Hunderttausend Mark.

    Ziel der Denkschrift sollte es sein, die maßgebenden Stellen (zur damaligen Zeit die Reichsleitung der Deutschen Arbeitsfront) darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen die „Vernichtung des Berufsstandes des Tierheilkundigen“ nicht nur für die Ausübenden selbst, sondern für das ganze Volk haben würde:

    • tausende Familien würden brotlos gemacht und in den Ruin getrieben
    • die Zahl der Tierärzte könnte die anfallende Arbeit und Betreuung der Tiere gar nicht gewährleisten (allein in Bayern standen 676 praktische Tierärzte 1235 Tierheilkundigen gegenüber)
    • Bauern würden im Tierheilkundigen erst recht einen Märtyrer seines Berufes sehen und diesem noch mehr als bisher sein Vertrauen entgegenbringen; harte Strafen und Empörung darüber würden in weiten Kreisen der Bevölkerung zwangsläufig eintreten, denn „im Falle der Not sucht der Viehbesitzer dort seine Hilfe, wo er erfahrungsgemäß die größtmögliche Aussicht auf Erfolg hat.“

    Konstruktive Vorschläge wie ein Treffen von Vertretern der beiden Berufsstände, der Wunsch nach Anerkennung des Berufes, der Einführung von einheitlichen Prüfungen für Tierheilkundige, einem Bestandsschutz für alteingesessene, erfolgreiche Tierheilkundige, eine Begabtenförderung durch den Staat, die jungen Tierheilkundlern das Studium zum Tierarzt ermöglicht, sowie das Ziel eines ehrlichen, dem Volksgut dienenden Miteinanders schlossen die Denkschrift ab.

    Leider ist nicht bekannt, was mit dieser Denkschrift geschah und welche Reaktionen dieses umfassende Schreiben auslöste. Der kurz darauffolgende Weltkrieg stellte die Bevölkerung vor ganz andere Probleme und Herausforderungen, sodass das nächste Stückchen überlieferte Geschichte von 1947 ist.

    1939 musste die Geschäftsführung des Verbandes bedingt durch Kriegsereignisse nach Augsburg verlegt werden.

  • 1947

    Im Januar 1947 wurde dann der rechtliche Sitz des Verbandes nach Augsburg verlegt und sein Name in „Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e. V.“ geändert. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch vom Tierheilpraktiker die Rede. Der Tierheilkundige gehört der Vergangenheit an.

    Knapp zwei Jahre nach den Kriegswirren hatten die Vorstände Anton Schmuttermeier und Karl Blum wahrlich keine leichte Aufgabe, den Verband neu zu strukturieren und gegen die nach wie vor bestehenden Absichten, den Berufsstand des Tierheilpraktikers auszurotten, vorzugehen. Die Kollegen der damaligen Zeit hatten mit Anschuldigungen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, das Tierseuchengesetz und gegen das Arzneimittelgesetz zu kämpfen. Dazu kamen behördliche Verfolgung, Willkür und Verunglimpfung. Der Verband versuchte sich mit einem achtseitigen Memorandum bei den Behörden Gehör zu verschaffen. Bei diesem Schriftstück ist erwähnenswert, dass hierfür die Einleitung der 1936 verfassten Denkschrift vollständig übernommen wurde.

    Wie in der Denkschrift auch, wird im Memorandum unter anderem der Berufsstand verteidigt, die Hexenjagd von veterinärmedizinischer Seite verurteilt und die Eingliederung in die Gewerkschaft sowie die Rückgabe der aberkannten Tätigkeitsfelder gefordert. Auch für die Kastrierer wird gekämpft: „In der Zeitschrift ‚Der freie Bauer’ nimmt die Bauernschaft insbesondere gegen das Tierschutzgesetz Stellung und sagt, es ist eine Forderung der Zeit, die Kastrierer den Tierärzten in der Kastration durch Freigabe von Betäubungsmitteln, die laut Gesetz bei Eingriffen erforderlich sind, gleichzustellen und Ihre bestimmt durch den täglichen Umgang reichen Erfahrungen für die Landwirtschaft auszunutzen.“

    Besonders interessant ist die historische Auflistung über die Geschichte der Tierheilkunde im Allgemeinen, auf die im Memorandum Bezug genommen wird.

    Aus dem Rundschreiben Nr. 3 Ende 1947 ist zu entnehmen, dass einerseits aufgrund der Besatzungszonen viele Mitglieder nicht zu Tagungen erscheinen konnten, andererseits die Vorstände sich sehr viel mehr Engagement und Bereitschaft von Seiten des einzelnen Tierheilpraktikers für den gemeinsamen Kampf ums Überleben wünschen würden.

    Leider sind darüber hinaus keine weiteren Dokumente von früher mehr erhalten. Deshalb erfolgt die weitere Entwicklung des Verbandes etwas sprunghaft und ist eher datenbasiert.

  • 1953

    1953 werden neue Landesverbände gewählt, wobei der Begriff „Landesverband“ nicht der Einteilung in Bundesländer entspricht. Es gibt acht Landesvorstände in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niederbayern, Oberbayern, Schwaben, Oberpfalz, Niedersachsen und Württemberg-Baden. Vorstand des Verbandes wurde Dr. phil. Eberhard Veil. Auch diese Generation von Vorständen sollte mit den bereits bekannten Problematiken konfrontiert werden.

  • Bis 1985

    Bis 1985 waren Anzeigen, Anschuldigungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Verurteilungen Teil des Praxisalltags vieler THPs. Positiv daran war zumindest, dass es nur selten schlimme Konsequenzen gab. Die meisten Fälle endeten mit Freisprü- chen oder Niederlegungen der Verfahren wegen Geringfügigkeit oder nicht ausreichender Beweislage.

    In ihrer Mission, den Berufsstand zu stärken und Einfluss auf geltende Gesetze zu üben – besonders im Bezug auf Tierschutz-, Arzneimittel- und Tierseuchenrecht – haben die Vorstände aller Generationen Anträge und Anfragen bei verschiedenen Bundesministerien, dem Bundespräsidialamt, der Bundesregierung, dem Bundestag und sämtlichen Bundestagsfraktionen gestellt.

    Man sollte meinen, dass im Zuge des Wirtschaftswunders und der florierenden Zeit, die dann folgte, Ruhe hätte einkehren können. Und für einen kleinen Moment war das vielleicht auch der Fall. Der Tierheilpraktiker hielt sich strikt an die Gesetzeslage. So war es den Gegnern der Zunft nicht mehr möglich, ihn wegen Gesetzesübertretungen zu belangen. Also ließ man sich etwas Neues einfallen und die nächste Welle der Gerichtsbarkeit brach über den Berufsstand herein. Die neue Infamie lautete: „Abmahnung wegen der Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker“.

    Viele Berufskollegen wurden in dieser Zeit durch den unglücklichen Umstand, eine Klage wegen unerlaubter Berufsbezeichnung am Hals zu haben, Verbandsmitglied. 

    Schriftstücke wie diese machten den Verband bekannter. Es war den Vorsitzenden damals ein Anliegen, dass nicht nur die bisher erlassenen Gesetze und Verordnungen für das Veterinärwesen überprüft werden sollten, sondern auch die Interessen der Bauernschaft und der Tierheilkundigen allgemein Berücksichtigung finden müssten. Dabei ging es ihnen eher um den Bestandsschutz der vorhandenen Tierheilpraktiker als um „einen hemmungslosen Zustrom von Personen, die bisher nicht dem Verbande der Tierheilpraktiker Deutschlands angehörten“. Aber viele Verbesserungsversuche blieben erfolglos.

  • Ab 1985

    Herr Mayer und Herr Terhardt, die seit 1985 im Vorstand waren, haben unzähligen Gerichtsverfahren beigewohnt und die Kollegen mit langwierigem Schriftverkehr unterstützt, ihre Prozesse zu gewinnen. Die meisten Verfahren wurden für die Kollegen entschieden, aber dennoch blieb der Umstand der Nötigung und der Verunglimpfung des Berufsstandes und der einzelnen Tierheilpraktiker.

    Alle diese Gerichtsverfahren waren auf Initiative und Anzeigen von Tierärztekammern hin vom Wettbewerbsverein ausgetragen worden. Mit der Begründung, die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker sei irreführend und solle verboten werden, ging es um Abmahnungsbeträge zwischen 50.000 DM und 100.000 DM. Mithilfe des Verbandes konnten die Kollegen ihre Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht bringen.

  • 1999

    Mit dem Urteil des BGH vom 22. April 1999 war es dann endlich jedem Kollegen möglich, die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ zu führen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

    Zahlreiche weitere Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um den Berufsstand des Tierheilpraktikers als Einheit nach außen zu präsentieren: Die Satzung und die Berufsordnung wurden notariell beglaubigt ins Registergericht eingetragen. Auch das Verbandszeichen wurde patentrechtlich geschützt.

    Auf Drängen von Herrn Terhardt, Herrn Weinkath und Herrn Mayer hin wurde die Kooperation ins Leben gerufen. Es wurde eine Befreiung der Berufsgenossenschaftsbeiträge erlangt, ein Gebührenverzeichnis erstellt und der Berufskundeordner als Regel- und Gesetzeswerk für unseren Beruf zusammengetragen. Kontakt zu THP-Schulen, Fortbildungen und Prüfungen sowie die Betreuung der Mitglieder sind nur einige der vielen weiteren Aufgaben und Leistungen des Verbands. Die Vorstände, unter denen diese großen Veränderungen stattgefunden haben, sollten hier auf jeden Fall namentlich genannt sein: Bernhard Mayer, Hanns Terhardt, Friedrich Weinkath, Birgit Gnadl und seit 2004 Mechtild Prester und Birgit Weidacher-Bauer.

  • 2006

    2006 musste der Verband abermals eine Niederlage einstecken, als ein gerichtliches Urteil die Vorstandschaft zwang, nach 75jährigem Bestehen noch einmal den Namen des Verbandes zu ändern. Somit trägt unser Verband seit März 2006 den Namen „Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e. V.“.

  • 2010

    2010 erfolgte dann der Austritt aus der Kooperation. Zu viele Missstände in der Zusammenarbeit und mangelnde Initiative der anderen Verbände führten zu großer Unzufriedenheit auf unserer Seite, die den Austritt zur Folge hatte. Schön ist, dass seit gut drei Jahren im Zuge einer Arbeitsgemeinschaft mit der Kooperation nun eine sehr produktive Partnerschaft besteht, mit der gemeinsam viel bewegt werden kann und weiterhin bewegt wird.

    Mit Bayern (seit 2004), NRW (seit 2005), Niedersachsen (seit 2006), Schleswig-Holstein (seit 2007) und Baden-Württemberg/Hessen (seit 2015) verfügt unser Verband mittlerweile über fünf Landesverbände.

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